Streit um Papst-Domains

Der Papst-Hype treibt auch im Internet seltsame Blüten. Verschiedene Markengrabber sicherten sich den Begriff "Benedikt XVI" und verlangen die Herausgabe von Papst- Domains. Auch die Deutsche Bischofskonferenz hat sich der Sache angenommen.

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Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Markus Schickore

Seltsame Blüten sind es, die der Hype um den "deutschen Papst" treibt -- und das nicht nur bei Boulevard-Schlagzeilen wie "Wir sind Papst" oder bei Versteigerung eines ehemaligen Kardinalsgefährts des nun zum Papst Benedikt XVI. aufgestiegenen Josef Ratzinger. Auch Markengrabber meldeten den Begriff "Benedikt XVI" in verschiedensten Markengruppen an, wahlweise mit oder ohne vorangestelltem "Papst" oder auch in veränderter Schreibweise. Nun gehen einige von ihnen dazu über, ihre Rechte zu sichern -- auch im Internet.

So macht die Seikon GmbH, bisher eher durch Telefon-Horoskope den Verbraucherschützern negativ aufgefallen, Rechte an Papst-Domains geltend. Die Sindelfinger forderten einen Schüler auf, drei Domains mit dem Namensbestandteil "BenediktXVI" an sie herauszugeben. Dieser hatte eine .com- und zwei .de-Domains direkt nach der Papstwahl registriert. Seikon teilte dem Schüler schriftlich mit, dass man Markenrechtsinhaber unter anderem der Marke "Benedikt XVI" sei, und verlangte die Abtretung der genannten Domains. Kosten wurden jedoch nicht geltend gemacht, da man das Schreiben nicht als Abmahnung verstehe, sondern dem Schüler eine kostenfreie Möglichkeit aus der Sache heraus zu kommen bieten wollte. Gleichwohl wurde eine Frist zur Abtretung gesetzt. Der Schüler wandte nun sich Hilfe suchend an das Forum von Sedo.de. Diese stellten nun ihrerseits Nachforschungen an: Die angegebene Marken wurde zwar von Seikon angemeldet, sind aber noch nicht eingetragen. Erst ab Eintragung gilt der Markenschutz, dann allerdings rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Anmeldung.

Von den verschiedenen Ratschlägen verunsichert, kam der Schüler der Aufforderung von Seikon, die sich mittlerweile auch in die Diskussion auf Sedo.de eingeschaltet hatten, jedoch nach und löschte die Domains. Von den Domains befindet sich jedoch derzeit keine im Besitz der GmbH: Seikon hatte keinen Disput bei der .de-Registry DeNIC beantragt und so konnten verschiedene Privatpersonen die Domains zwischenzeitlich für sich registrieren.

Neben Seikon gibt es einige konkurrierende Antragssteller ähnlicher klingender Marken, die teilweise sogar für die gleichen Markenklassen eingetragen sind. Inwieweit die beantragten Marken ein mögliches Widerspruchverfahren überstehen werden, scheint zumindest fragwürdig. Mittlerweile hat sich auch die Deutsche Bischofskonferenz eingeschaltet. Diese schreibt ihrerseits Inhaber von Papst-Domains an und verlangt die Aufgabe der Domains. Erste Domaininhaber sind dem Anliegen bereits nachgekommen. Die Bischofskonferenz prüft derweil weitere rechtliche Schritte.

Die Diskussionen auf Sedo.de übrigens haben sich mittlerweile von den Domains auf persönliche Animositäten verlagert -- und diese werden inzwischen auch mit Abmahnungen ausgetragen … (Markus Schickore) (jk)