Streit um Telefonrechnung: Telekom muss Einzelverbindungen beweisen

Der Hinweis der Telekom, wonach Gebühren automatisch von einem Computer erfasst und berechnet würden, ließ ein Gericht nicht als Beweis für die Richtigkeit der Rechnung gelten: Es sei bekannt, dass auch Computer nicht fehlerfrei arbeiteten.

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  • dpa

Die Deutsche Telekom muss die Korrektheit einer Telefonrechnung mit einem Einzelverbindungsnachweis belegen, wenn der Kunde dies verlangt. Das geht aus einem am Donnerstag bekannt gewordenen Urteil des Amtsgerichts Frankfurt hervor. Das Gericht wies die Zahlungsklage der Deutschen Telekom gegen eine Kundin zurück (Az.: 31 C 79/05-83).

Die Kundin hatte eine Monatsrechnung über rund 1720 Euro Telefonkosten erhalten, die im Wesentlichen auf mehr als 4000 Verbindungen zu einem Telekom-Gewinnspiel gestützt wurde. Die verärgerte Frau widersprach jedoch umgehend der Rechnung, weil sie an keinem dieser Gewinnspiele teilgenommen hatte. Statt jedoch ein Verzeichnis der einzelnen Telefonate zu erstellen, berief sich das Unternehmen lediglich auf eine Überprüfung, bei der "kein technischer Fehler" festgestellt worden sei. Deshalb müsse die Kundin die Telefonate tatsächlich geführt haben.

Laut Urteil ist das Unternehmen bei einem Streit um die Telefonrechnung jedoch verpflichtet, innerhalb von 80 Tagen nach dem Versand der Rechnung einen vollständigen Nachweis über die einzelnen Verbindungen auszudrucken. Auch der Hinweis der Deutschen Telekom, wonach die Gebühren "automatisch" von einem Computer erfasst und berechnet würden, ließ das Gericht nicht als Beweis für die Richtigkeit der Rechnung gelten. Es sei bekannt, dass auch Computer nicht fehlerfrei arbeiteten.

Vor kurzem hatten Amtsgerichte in München und Hannover in anderen Fällen zudem entschieden, dass ein Kunde von einer Telefongesellschaft einen Prüfbericht verlangen kann, sobald er Zweifel an der Richtigkeit seiner Telefonrechnung hat. Wird der Bericht nicht vorgelegt, darf der Kunde die Zahlung verweigern. (dpa) / (jk)