Strom- und Erdgaspreise: Monopolkommission rät zu mehr Marktbeobachtung

Die Monopolkommission hat die Problematik der gestiegenen Energiepreise begutachtet. Dabei schlägt sie u.a. einheitliche Tarife in der Grundversorgung vor.

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(Bild: heise online / anw)

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Die Monopolkommission, ein unabhängiges Beratungsgremium der Bundesregierung, hat sich mit den stark steigenden Energiepreisen befasst. Dabei hat sie nach eigenen Angaben wettbewerbs- und regulierungspolitischen Handlungsbedarf aufgedeckt.

Der Anteil der Vertriebsebene an den Endkundenpreisen sei vergleichsweise gering, im Zeitverlauf sogar gesunken, schreibt die Kommission (PDF). Es sei dennoch wichtig, Verbraucherinnen und Verbraucher auf dieser Marktstufe besser zu schützen. Dazu sollten die Regulierer die Ersatzversorgung überarbeiten und die Transparenz bei der Versorgerwahl verbessern.

Durch Transparenz- und Regulierungsprobleme könne die Stromkundschaft in ungünstige Vertragskonstellationen geraten, die zu kurzfristigen Liefereinstellungen und starken Preissteigerungen führen können, schreibt die Monopolkommission weiter. Schon von August bis Oktober 2021 habe es dazu mehrfach Beschwerden bei den Verbraucherzentralen gegeben. Dabei ging es unter anderem um sehr kurzfristig ausgesprochene Liefereinstellungen, starke Preiserhöhungen, die zum Teil auch entgegen einer Preisgarantie vorgenommen wurden, sowie die Erhöhung von Abschlagszahlungen ohne vorherige wirksame Preiserhöhung.

Kurzfristige Liefereinstellungen habe es insbesondere ab Dezember 2021 nochmals vermehrt gegeben, da einige Anbieter wie Stromio oder Gas.de vielen Kundinnen und Kunden gekündigt hätten, diese kamen als Neukunden in die Ersatzversorgung, denen wiederum Versorger einen eigenen Tarif anboten. Hier geriet unter anderem Rheinenergie ins Visier der Verbraucherschützer, das Unternehmen senkte kürzlich die Preise für die Grund- und Ersatzversorgung. Gegen Stromio hat die Verbraucherzentrale Hessen eine Musterklage eingereicht.

Vor diesem Hintergrund schlägt die Monopolkommission vor, über einheitliche Tarife in der Grundversorgung und Sonderregeln für die Ersatzversorgung zu diskutieren. Verbraucher sollten rechtzeitig informiert werden, um sich gründlicher entscheiden zu können. Anbieter sollten verpflichtet werden, Lieferverpflichtungen über langfristige Energielieferverträge abzusichern.

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Auf dem Vertriebsmarkt gebe es keine Hinweise für Marktmissbrauch, schreibt die Kommission, der Vertriebsmarkt sei wettbewerblich gut entwickelt. Im bundesweiten Durchschnitt hätten Letztverbraucherinnen und -verbraucher in ihrem Netzgebiet zwischen 162 Strom- und 133 Gaslieferanten wählen können.

Die derzeitigen Preisanstiege bei Strom und Gas würden vor allem durch Angebotsfaktoren im Großhandel ausgelöst, im Wesentlichen getrieben durch die weltweiten Bedingungen auf den Rohstoffmärkten. Für den Stromgroßhandel empfiehlt die Monopolkommission, das bisherige System der Marktbeobachtung um ein permanentes oder anlassbezogenes Screening zu ergänzen, da hier die Gefahr für einen Marktmissbrauch zunehme.

Dabei verweist die Monopolkommission auf das Bundeskartellamt, das in seinem jüngsten Marktmachtbericht zu diesem Bereich festgestellt hat, dass die Zeitanteile zugenommen haben, in denen der größte deutsche Stromerzeuger RWE für die Deckung der Nachfrage unverzichtbar ist. Das deute auf eine Marktbeherrschung von RWE im Stromerstabsatzmarkt hin. Das Bundeskartellamt will seinen nächsten Marktmachtbericht nicht turnusgemäß in zwei Jahren, sondern schon früher vorlegen. Das ist auch im Sinne der Monopolkommission.

(anw)