Strom- und Gaspreisbremsen: Kartellamt prüft ungerechtfertigte Tariferhöhungen

Strompreisbremse und Gaspreisbremse: Das Bundeskartellamt hat mit dem organisatorischen Aufbau einer Abteilung zur Durchsetzung des Missbrauchsverbots begonnen.

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Banknoten neben den Feldern eines Gasherds

(Bild: Sergey Neanderthalec/Shutterstock.com)

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Die Politik will verhindern, dass Energieversorger im Schatten der neuen Gas-, Wärme- und Strompreisbremse und der damit verknüpften Staatshilfe mit überzogenen Tariferhöhungen Kasse machen. Das Bundeskartellamt soll dies überwachen und hat nach eigenen Angaben bereits den organisatorischen Aufbau einer Abteilung zur Durchsetzung des Missbrauchsverbots in Angriff genommen.

"Das ist für uns ein ganz neues Aufgabenfeld", erklärte der Präsident der Bonner Behörde, Andreas Mundt, am Dienstag. Es gehe hier erstmals nicht um den Schutz des Wettbewerbs, sondern um den des Steuerzahlers. Die Kartellwächter würden nun "mit Hochdruck" darauf achten, dass betroffene Unternehmen "nicht ohne eigene Kostensteigerung ihre Preise erhöhen und so staatliche Subventionen missbräuchlich in Anspruch nehmen". Diese Aufgabe stelle das Amt vor Herausforderungen: "Aber besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen."

Die am Donnerstag vom Bundestag beschlossenen Preisbremsen zielen darauf ab, die Endverbraucher durch eine Deckelung der Preise für bestimmte Kontingente für Gas, Wärme und Strom zu entlasten. Die Energieversorger erhalten dafür vom Staat entsprechende Ausgleichszahlungen, deren Höhe von der Differenz zwischen dem vertraglich vereinbarten und dem gedeckelten Arbeitspreis abhängt. Die entsprechenden Gesetze untersagen über eine zugehörige "Abkassierbremse" eine Ausnutzung dieser Entlastungsregeln. Potenzielle Preiserhöhungen müssen durch gestiegene Kosten sachlich gerechtfertigt sein.

Verstöße können mit Bußgeldern sanktioniert werden. Unrechtmäßig erlangte Ausgleichzahlungen müssen zudem erstattet werden. Das Bundeskartellamt soll diese Vorschriften durchsetzen. Mundt betonte, dass die Behörde Verdachtsfälle prüfen und missbräuchliche Verhaltensweisen verfolgen werde. Zugleich unterstrich die Institution aber, dass sie nicht die zuständige Stelle für Widersprüche gegen eine Tariferhöhung sei. Man führe auch weiterhin "keine allgemeine Preisaufsicht" und keine generellen Tarifgenehmigungen im Strom-, Gas- und Fernwärmebereich durch.

(mho)