Stromtrassen: Bundesnetzagentur genehmigte 600 Kilometer Leitungen
Die Bundesnetzagentur zieht Bilanz für den Stromnetzausbau 2023. 1000 Leitungskilometer können nun gebaut werden.
Die Bundesnetzagentur hat in diesem Jahr nach eigenen Angaben rund 600 Kilometer Stromleitungen genehmigt. "Auf weiteren rund 400 km kann durch gesetzliche Beschleunigung unmittelbar mit der Umsetzung begonnen werden", heißt es in einer Mitteilung der Agentur. Die Übertragungsnetzbetreiber können also damit beginnen, 1.000 Leitungskilometer zu bauen.
Bei den Stromtrassen geht es vor allem darum, den windreichen Norden mit dem industriereichen Westen und Süden Deutschlands zu verbinden und so zu gewährleisten, dass der Strom im gesamten Bundesgebiet verteilt wird. Im Juni dieses Jahres hieß es von der Bundesnetzagentur, bis dahin habe sie 440 Kilometer genehmigt, bis Ende 2024 sollen es 2.800 km sein.
Planfeststellung für 1.300 km abgeschlossen
An diesem Ziel hält die Bundesnetzagentur auch am heutigen Mittwoch fest. Ebenso wie im Juni geht sie nun einer Prognose davon aus, dass bis Ende 2025 rund 4.400 km Leitungen genehmigt sein werden.
Insgesamt geht es um rund 14.000 Kilometer Hochspannungsleitungen, die in den kommenden Jahren in Deutschland gebaut werden sollen. Für die größeren Vorhaben, die über mehrere Bundesländer verlaufen, ist die Bundesnetzagentur zuständig. Sie machen etwa 7400 km aus. Die anderen Strecken sind Sache von Länderbehörden.
Für 2023 hat die Bundesnetzagentur 200 km in der sogenannten Bundesfachplanung einen Trassenkorridor festgelegt. Für weitere rund 700 Kilometer könne durch gesetzliche Beschleunigungen auf die Bundesfachplanung verzichtet werden. Dies soll auch für zukünftige Gleichstromleitungen möglich sein. Damit stehen laut Agentur Ende 2023 rund 4.600 Kilometer Stromleitungen dort in oder vor einem Planfeststellungsverfahren, darin legt die Bundesnetzagentur den exakten Leitungsverlauf fest. Für rund 1.300 Kilometer ist die Planfeststellung abgeschlossen oder aufgrund gesetzlicher Änderungen nicht mehr erforderlich. Diese Leitungen können gebaut werden.
(anw)