T-Aktie: Erster Verhandlungstag im Mammut-Prozess

Selbst bei 150 Urteilen im Jahr würde der Abschluss aller Fälle wohl 15 Jahre dauern. Ein möglicher Ausweg aus dem drohenden Dauerverfahren könnte ein neues Bundesgesetz sein, mit dem Massenklagen schneller behandelt werden sollen.

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Von
  • Torge Löding

Hans Paula ist tief enttäuscht. Alle hatten ihm im Jahr 2000 den Kauf von Aktien der Deutschen Telekom empfohlen. Freunde, Kollegen und sogar die Hausbank. Unter dem Strich habe der 68-jährige frühere Polizeibeamte 2500 Euro verloren, sagte er gegenüber dpa. Jetzt ist er einer der mehr als 14.000 Kleinanleger, die den Telekom-Giganten auf Schadenersatz verklagt haben. Das Unternehmen unter dem damaligen Chef Ron Sommer habe im Verkaufsprospekt falsche Angaben gemacht, deshalb sei der Kurs der Aktien massiv gesunken, lautet seine Argumentation. Zudem habe das Unternehmen krasse Fehlbewertungen der eigenen Immobilien vorgenommen.

Was für die klagenden Anleger ein Schaden von zusammen rund 100 Millionen Euro bedeutet, bringt das Frankfurter Landgericht an die Grenze der Handlungsfähigkeit. "Wie kommen wir aus diesem Verfahren wieder heraus?", zitiert dpa den Vorsitzende Richter Meinrad Wösthoff heute zu Prozessbeginn. Mit 700 Anwälten hat er allein in der Telekom-Auseinandersetzung zu tun. Manch einen Tagesablauf beschreibt er so: "Man hat Berge von Papier bewegt, aber nichts entschieden."

Tatsächlich zeigte bereits die erste öffentliche Verhandlung, wie zäh das Verfahren laufen kann. Zusammen 24 Anwälte haben beide Seiten aufgebracht. An den Schreibtischen des größten Frankfurter Gerichtssaals sind behelfsweise Dreifach-Steckdosen angebracht, der Vorsitzende Richter ist von manchen Plätzen wegen eines riesigen Aktenstapels kaum zu sehen. Selbst bei 150 Urteilen im Jahr, hat Wösthoff ausgerechnet, würde der Abschluss aller Fälle wohl 15 Jahre dauern.

"Insgeheim hoffe ich auf einen Vergleich", sagt Kleinanleger Paula beim Betreten des Gerichtsgebäudes gegenüber dpa. Seit dem Kurssturz lässt er seine Finger von riskanten Geschäften und will nie wieder Aktien kaufen. "Ich bin damit absolut bedient." Otto Uebelhör, der auch in Telekom-Aktien investierte, gibt sich dagegen optimistisch. "Es ist ein bisschen Zorn dabei, aber auch Hoffnung", sagt der 64-jährige Augenoptiker. Passanten zeigt er eine Grafik, die den tiefen Sturz der Telekom-Aktien von einst über 100 Euro auf heute rund 16 Euro darstellt.

Trotz der vielen Kläger haben sich zu Beginn des Prozesses nur vereinzelt Telekom-Aktionäre eingefunden. "Wer will heute schon zugeben, dass er Aktien besitzt und damit Geld verloren hat", beschreibt Matthias Wiemers, Sprecher einer der beteiligten Anwaltskanzleien, die Situation. Rechtsanwalt Andreas Tilp hat seinen Mandanten auch empfohlen, gar nicht zu erscheinen. Angesichts der Emotionen vieler Kläger sei das taktisch besser, meint er.

Einen möglichen Ausweg aus dem drohenden Riesen-Verfahren sieht Richter Wösthoff doch. Die Bundesregierung plant ein neues Gesetz, mit dem Massenklagen von Kapitalanlegern schneller behandelt werden könnten. Ein Oberlandesgericht würde in diesem Fall für alle Klagen im Grundsatz entscheiden. Da das neue Gesetz nur das Verfahrensrecht ändert, könnte es nach Auffassung von Wösthoff auch noch für den laufende Telekom-Prozess genutzt werden. Für die Rechtssicherheit von Anlegern wie auch Unternehmen dürfte das Gesetz nach Ansicht von beteiligten Anwälten einen Schritt nach vorne bedeuten.

Nach Vorlage der Erkenntnisse des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens konstatiert Klaus Rotter, einer der Kläger-Rechtsanwälte in den zehn Musterprozessen: "Die Telekom-Aktionäre wurden nicht nur fahrlässig, sondern vorsätzlich getäuscht." Damit ist für ihn klar, dass als Anspruchsgrundlage gegen die Deutsche Telekom nicht nur die zwischenzeitlich verjährten Prospekthaftungsansprüche in Betracht kommen, sondern der deliktische Anspruch des Kapitalanlagebetrugs. Dieser ist nicht verjährt. Damit könnten alle Zeichner der zweiten und dritten Aktientranche vom 25.6.1999 und 26.5.2000 nun ihre Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. "Ich rechne fest mit einer weiteren Klagewelle gegen die Telekom", so Rotter. (tol)