Erster Gerichtstermin für 14.000 Telekom-Kläger

Im Streit zwischen enttäuschten Kleinanlegern und der Deutschen Telekom AG findet am heutigen Dienstag die erste Verhandlung vor dem Landgericht Frankfurt statt.

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  • dpa

Im Streit zwischen enttäuschten Kleinanlegern und der Deutschen Telekom AG findet am heutigen Dienstag die erste Verhandlung vor dem Landgericht Frankfurt statt. Zunächst sollen zehn Pilotverfahren behandelt werden. Die Fälle enthalten nach Auffassung des Gerichts alle wichtigen rechtlichen Probleme. Die meisten der mehr als 14.000 klagenden Anleger verlangen Schadensersatz für erlittene Kursverluste seit dem dritten Börsengang im Jahr 2000. Damals gekaufte Wertpapiere sind heute nur noch rund ein Viertel wert.

Zentrale Punkte der Klagen sind meist die angeblich weit überhöhte Bewertung der Telekom-Immobilien und die zum dritten Börsengang schon weit vorangeschrittene, aber nicht publizierte Milliarden-Akquisition des US-Mobilfunk-Unternehmens VoiceStream. Die Haltung der Telekom war bislang kompromisslos: Die Bewertung der Immobilien sei fehlerlos und der Kursrutsch der T-Aktie an der Börse von externen Faktoren bestimmt gewesen. Neben der Telekom ist auch die Bundesrepublik mit ihrer Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beklagt. Sie hatte 15 Milliarden Euro aus dem Börsengang erlöst. Einige Kläger haben sich auch die Konsortialführerin Deutsche Bank und den damaligen Telekom-Chef Ron Sommer als Gegner ausgesucht.

Mit einer schnellen Entscheidung wird nicht gerechnet, wenn auch einzelne Klägeranwälten die Fehlerhaftigkeit des Verkaufsprospektes und damit die Haftung der Telekom bereits für klar erwiesen halten. Die Immobilienbewertung ist auch ein zentraler Punkt der gegen die Telekom gerichteten strafrechtlichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Bonn, die einen Teil ihrer Akten zur Verfügung gestellt hat. Ein detailliertes Gutachten zu dem in der Folge kräftig abgewerteten Immobilienvermögen des ehemaligen Staatsunternehmens würde nach bisherigen Schätzungen rund 17 Millionen Euro kosten. (dpa) / (tol)