TV-GebĂĽhren: Auch Schweizer sollen Haushaltsabgabe zahlen

Die Schweizer Regierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem die Erhebung der Gebühren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk neu geregelt werden soll. Künftig sollen alle Haushalte zahlen.

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Von
  • Tom Sperlich

Die Schweizer Regierung will den öffentlich-rechtlichen Rundfunk künftig über eine Abgabe finanzieren, die von allen Haushalten erhoben werden soll. Der Bundesrat hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf vorgelegt, wonach die derzeitige gerätebezogene Empfangsgebühr – mit gewissen Ausnahmen – durch eine allgemeine Abgabe für Radio und Fernsehen abgelöst werden soll.

Im Rahmen der Teilrevision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) wird dies damit begründet, dass auch Geräte wie Smartphones, Computer und Tablets den Radio- und Fernsehempfang ermöglichen und nicht mehr klar sei, was als Empfangsgerät gelten müsse. Die Neuregelung begründet der Bundesrat mit dem bisher hohen Verwaltungsaufwand und den notwendigen Kontrollen in den Haushalten und Betrieben.

Keine Abgabe fĂĽr Radio und TV bezahlen sollen nach wie vor Personen, die Existenzsicherungsleistungen beziehen. Vorgeschlagen wurde vom Bundesrat, dass kĂĽnftig auch Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 500.000 Schweizer Franken (416.425 Euro) keine Abgabe mehr entrichten mĂĽssen. Dies trifft laut Regierungsangaben auf rund 70 Prozent aller Unternehmen zu.

Die jährlichen Empfangsgebühren für TV und Radio betragen in der Schweiz derzeit rund 460 Franken (380 Euro). Wegen des zu erwartenden künftig höheren Gebührenaufkommens sei mit einer kleinen Absenkung der Radio- und Fernsehabgaben zu rechnen, sagte Martin Dumermuth, Direktor des Bundesamts für Kommunikation (BAKOM), dem Schweizer Radios DRS. Nach seiner Schätzung könnte dies etwa 10 Prozent der heutigen Gebühr ausmachen.

Seit Ende vergangenen Jahres ist die Haushaltsabgabe auch in Deutschland beschlossene Sache, Anfang 2013 tritt die Neuregelung in Kraft. Bis es in der Schweiz auch soweit ist, muss der Entwurf noch durch das Gesetzgebungsverfahren. Schließlich müssen noch die Räte beider Kammern des Parlaments die Vorschläge annehmen. (vbr)