Tausende Kleinaktionäre fordern Geld von Telekom zurück

Die Wiesbadener Kanzlei Doerr, Kühn, Plück und Thoeren brachte heute rund 1500 weitere Klagen zum Frankfurter Landgericht. Damit vertritt die Kanzlei nunmehr rund 5500 Anleger.

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  • dpa

Rechtzeitig vor der Verjährungsfrist haben tausende Kleinaktionäre bis heute Klagen gegen die Telekom wegen ihres umstrittenen dritten Börsengangs eingereicht. Die Anleger werfen dem früheren Monopolisten falsche Angaben im Börsenprospekt aus dem Jahr 2000 vor und verlangen die Rückzahlung des damaligen Kaufpreises, der zwischen 63,50 und 66,50 Euro lag. Derzeit liegt der Wert der Aktie bei nur noch rund 12 Euro.

In einem Dutzend Wäschkörben brachte die Wiesbadener Kanzlei Doerr, Kühn, Plück und Thoeren heute rund 1500 weitere Klagen zum Frankfurter Landgericht. Damit vertritt die Kanzlei nunmehr rund 5500 Anleger, die zusammen rund 24 Millionen Euro für die Telekom-Aktien gezahlt hatten. In einer 130 Seiten umfassenden Begründung werfen die Kläger der Telekom 27 Fehler im Börsenprospekt vor, darunter etwa die überhöhte Bewertung des Immobilienvermögens.

Rechtsanwalt Ralf Plück sagte, er sehe weiterhin die Möglichkeit eines Vergleichs mit der Telekom. Mit dem Eintreten der Verjährung am Montagabend habe die Telekom nun auch einen Überblick, um welches Volumen es gehe. Zugleich betonte er, dass es sich bei den Klägern um Kleinanleger handele, die im Schnitt damals 50 Aktien gekauft hätten. Darunter seien auch viele Rentner, denen vermittelt worden sei, sie könnten mit den Aktien risikolos ihr Erspartes anlegen.

Die Wiesbadener Kanzlei hat nach eigenen Angaben die meisten Mandanten in dieser Angelegenheit, allerdings gebe es weitere Kanzleien, die gegen die Telekom vorgingen. Das Frankfurter Landgericht ist nach Angaben von Plück wegen einer Regelung im Aktienrecht bundesweit zuständig. Das Gericht selbst konnte heute noch nicht sagen, wie viele Klagen insgesamt eingegangen sind. Weitere rund 3000 Anleger hatten sich bis Freitag an die Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle (ÖRA) in Hamburg gewandt, womit ebenfalls die Frist gewahrt ist.

Die Telekom und der Bund hatten die Vorwürfe stets zurückgewiesen. Der Börsengang hatte damals rund 15 Milliarden Euro in die Staatskasse gespült. Nach Einschätzung von Plück wird es bis zu einem ersten Verhandlungstermin beim Landgericht mindestens ein halbes Jahr dauern. Die Klagefrist läuft nach Angaben von Plück heute um 24.00 Uhr ab -- genau drei Jahre nach dem Stichtag für den damaligen Verkaufsprospekt. Der Bundesgerichtshof hatte vergangene Woche entschieden, dass Aktionäre für Schadenersatzklagen wegen angeblich falscher Angaben im Börsenprospekt ihren Familienrechtsschutz in Anspruch nehmen können.

T-Aktionäre, die noch keine Klage eingereicht haben, können laut Rechtsanwalt Michael Menzel ihren Anspruch dennoch fristwahrend einbringen. Dazu müsse der Aktionär heute bis spätestens 24.00 Uhr ein Formschreiben per Fax an die ÖRA schicken. Das Formschreiben ist auf der Homepage der Interessengemeinschaft geschädigter T-Aktionäre erhältlich. (dpa) / (anw)