Tele2 erwirkt Verfügung gegen Telekom-Werbung

Nach Auffassung der Telekom-Konkurrenz Tele2 ist der Spot mit Günther Jauch irreführend.

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Von
  • Torge Löding

Die Telekom darf ihre TV-Werbespots für den Tarif T-Net XXL vorerst nicht mehr ausstrahlen lassen. Das entschied heute das Landgericht Hamburg auf Antrag des Telekom-Konkurrenten Tele2. Das Gericht folgte der Auffassung des Antragstellers, dass die Werbung irreführend sei.

"Günther Jauch behauptet in den Telekom-Spots, dass man das gesamte Wochenende und an bundeseinheitlichen Feiertagen für null Cent telefonieren könne. Aus Sicht von Tele2 verschweigt Herr Jauch, dass die 0-Cent-Offerte durch eine deutlich erhöhte Telefon-Grundgebühr erkauft werden muss", heißt es von der klagenden Partei. In der Tat erhöht sich die Grundgebühr beim Tarif T-Net xxl auf 24,94 Euro. Dieser Zusatzhinweis erscheint in der Werbung, ist aber nach Auffassung von Tele2 zu klein ausgefallen.

Unterdessen will die Rechtsabteilung der Telekom die Entscheidung genau prüfen. "Sobald uns das gesamte Urteil vorliegt, werden wir es sorgfältig überprüfen. Mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln werden wir uns dagegen wehren", sagte Telekom-Sprecher Walter Genz gegenüber heise online.

Das Landgericht Hamburg untersagt mit sofortiger Wirkung die Ausstrahlung der Spots und droht bei Zuwiderhandlung mit der Verhängung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro. Die Eil-Entscheidung des Landgerichts kann noch angefochten werden. (tol)