Telefonische Krankschreibung als Ergänzung zur Videosprechstunde weiter möglich

Die telefonische Krankschreibung wegen "leichter Atemwegserkrankungen" ist auch nach Ende November möglich. Zunächst bis Ende März 2023.

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(Bild: fizkes/Shutterstock.com)

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Die telefonische Krankschreibung bei "leichten Atemwegserkrankungen" ist weiterhin möglich – Patientinnen und Patienten können sich nach einem Telefongespräch mit ihrem Arzt bis zu 7 Tage lang krankschreiben lassen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), das "oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte" entschieden.

Eigentlich wäre die Frist für diese Regelung Ende November ausgelaufen. "Wie sich die Fallzahlen von COVID-19-Erkrankten in den Krankenhäusern und Intensivstationen in den kommenden Monaten entwickeln werden, ist im Moment schwer vorherzusagen. Erschwerend kommt aber hinzu: Wir stehen vor der Erkältungs- und Grippesaison", begründet Prof. Josef Hecken, Vorsitzender des G-BA, die Entscheidung.

Darüber hinaus gilt weiterhin, dass Versicherte ihre Krankschreibung auch für weitere 7 Kalendertage verlängern können. Das geht allerdings nur einmalig. Der G-BA möchte damit vor allem chronisch kranke Patienten schützen, die öfter als andere Arztpraxen aufsuchen müssten.

Da Videosprechstunden – deren Nachfrage sich vor allem während der Coronakrise steigerte – noch nicht überall zum Einsatz kommen, dient die telefonische Krankschreibung als "einfach umsetzbare Möglichkeit, leichte und schwere Krankheitsfälle voneinander abzugrenzen und volle Wartezimmer zu vermeiden, sagt Hecken. Damit war die telefonische Krankschreibung lediglich für knapp zwei Monate nicht möglich.

(mack)