Telekom darf wechselwilligen Kunden nicht drohen

Die Regionaltelefongesellschaft HTP mit Sitz in Hannover hat einen Erfolg vor Gericht gegen die Deutsche Telekom erzielt. Der Branchenprimus darf danach keinen Kontakt mehr zu wechselwilligen Kunden aufnehmen, um sie von ihrem Vorhaben abzubringen.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Die Regionaltelefongesellschaft HTP mit Sitz in Hannover hat einen Erfolg vor Gericht gegen die Deutsche Telekom erzielt. Danach darf der Branchenprimus künftig keinen Kontakt mehr zu wechselwilligen Kunden aufnehmen, um sie von ihrem Vorhaben abzubringen. Das Bonner Landgericht gab damit dem Antrag der Telefongesellschaft auf eine einstweilige Verfügung statt (Az.: 11068/07).

"Uns geht es nicht darum, das Thema hochzuspielen", erklärte HTP-Geschäftsführer Ralf Kleint gegenüber der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung (HAZ). "Aber was die Telekom da macht, ist nicht hinnehmbar und schädigt die ganze Branche." Dem Gericht hatte das Unternehmen Eidesstattliche Erklärungen vorgelegt, die belegen sollten, was Telekom-Mitarbeiter wechselwilligen Kunden so alles erzählen.

Einer Kundin wurde laut HAZ damit gedroht, man werde ihren Anschluss bereits im März abschalten, obwohl sie erst im August zu HTP wechseln wollte. In einem anderen Fall sei behauptet worden, zwischen der Abschaltung bei der Telekom und der Freischaltung bei HTP lägen zwei Wochen, in der der Kunde ohne Telefonanschluss sei. Solche Aussagen darf die Telekom nun nicht mehr behaupten, sonst droht ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. (pmz)