Telekom gibt Zeichnungsfrist für T-Online-Aktien bekannt

Die Deutsche Telekom hat nun offiziell die Zeichnungsfrist für den Börsengang ihrer Tochter T-Online im April bekannt gegeben.

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Von
  • Holger Bleich

Aktien der Neuemission von T-Online können vom 3. bis zum 12. April von Privatanlegern gezeichnet werden. Dies gab am heutigen Mittwoch die Deutsche Telekom bekannt. Die Erstnotierung im amtlichen Handel soll am 17. April erfolgen.

Außerdem führt die T-Online AG vom 9. bis zum 31. März eine Befragung im Internet durch, an der ausschließlich T-Online-Kunden teilnehmen können. Als Bonus für die Teilnahme gibt es eine Registrierungsnummer, die bei der Aktienzeichnung zu einer bevorzugten Zuteilung führt. Dazu muß der T-Online-Kunde diese Nummer zusammen mit dem Zeichnungsauftrag bei einer der Konsortialbanken abgeben. Laut Telekom ist sicher gestellt, das jeder nur einmal an der Befragung teilnehmen könne. Über Art und Umfang der Bevorzugung schweigt die Telekom allerdings bisher. Erst nach Ende der Zeichnungsfrist werde man Einzelheiten zum Zuteilungsverfahren bekannt geben. (hob)