Telemedizinischer Kindernotdienst der Kassenärzte Nordrhein noch bis zum 31.

Der für Heiligabend kurzfristig gestartete telemedizinische Kindernotdienst habe bereits einigen Kindern helfen und Kinderarztpraxen entlasten können.

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(Bild: Ground Picture/Shutterstock.com)

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An den Weihnachtstagen – seit dem 24. Dezember – hat die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNo) 1.209 Videosprechstunden im kinderärztlichen Notdienst durchgeführt, wie die KVNo gegenüber heise online mitgeteilt hat. Das Angebot wird durch das Gesundheitsministerium von NRW finanziert und soll Kinderarztpraxen und den ambulanten Notdienst aufgrund der aktuellen Erkältungswelle entlasten und ist bis zum 31. Januar befristet.

Eltern, die sich um die Gesundheit ihres Kindes sorgen, können sich an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116117 wenden. Nach einem standardisierten medizinischen Ersteinschätzungsverfahren (SmED) vermittelt die Zentrale dann eine Videosprechstunde und im Einzelfall auch Telefonsprechstunde – falls sich der Fall für eine Videosprechstunde eignet. Per SMS oder E-Mail erhalten die Eltern dann einen Link und eine TAN zur Videosprechstunde. Mit dem Link gelangen Eltern auf die Website der Docs in Clouds Telecare GmbH.

An den Weihnachtstagen standen laut KVNo insgesamt 26 Ärztinnen und Ärzte "jeweils mittwochs von 16 bis 22 Uhr und an den Wochenenden jeweils samstags und sonntags von 10 bis 22 Uhr" für die Videosprechstunde zur Verfügung. Demnach haben rund ein Drittel der Eltern im Anschluss noch eine Notarztpraxis aufsuchen müssen, "um dort etwa weiterbehandelt oder mit Medikamenten versorgt zu werden".

Künftig soll der ambulante ärztliche Notdienst weiter durch telemedizinische Angebote ergänzt werden, um Arztpraxen zu entlasten. Ein solches Angebot bietet die KVNo in den beiden Notdienstpraxen in Heinsberg und Erkelenz bereits im Rahmen eines Modelprojekts an. Dabei können sich Patientinnen und Patienten ebenfalls an den ärztlichen Bereitschaftsdienst wenden.

Im Notfalldienst gibt es keine Obergrenze für die Vergütung von Videosprechstunden. Das ist allerdings in Praxen nicht der Fall. Bei Vertragsärzten werden lediglich 30 Prozent der über die Videosprechstunde erbrachten Leistungen vergütet. Erst kürzlich gab der Telemedizinanbieter Kry an, sich aus dem deutschen Markt zurückzuziehen und bietet keine Videosprechstunden mehr in Deutschland an. Im Rahmen der Coronakrise konnten Ärzte und Psychotherapeuten unbegrenzt Videosprechstunden anbieten und auch abrechnen. Seit April 2022 gilt allerdings wieder die 30-Prozent-Grenze.

(mack)