Tempolimit: Verbände fordern Tempolimit auf Autobahnen und Tempo 30 innerorts

Greenpeace, Deutsche Umwelthilfe, BUND, eine Polizeigewerkschaft und weitere fordern, der Bundesrat möge den Empfehlungen seiner Ausschüsse folgen.

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Tempolimit: Verbände fordern Tempolimit auf Autobahnen und Tempo 30 innerorts

Die Deutsche Umwelthilfe und ihre Partnerverbände fordern auf Autobahnen eine Höchstgeschwindigkeit von tagsüber 100 km/h und nachts 120 km/h sowie ein Tempolimit außerorts von 80 km/h.

(Bild: DUH)

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Dem Bundesrat liegen für seine Sitzung am kommenden Freitag Entschlussempfehlungen für ein generelles Tempolimit auf Autobahnen sowie innerorts die Regelgeschwindigkeit Tempo 30 vor. Ein Bündnis unter anderem aus Deutscher Umwelthilfe, Greenpeace, ökologischer Verkehrsclub VCD, ADFC, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland BUND und der Gewerkschaft der Polizei NRW fordert die Länderkammer auf, diesen Empfehlungen zu folgen.

(Bild: Deutsche Umwelthilfe)

Die Ausschüsse Verkehr, Recht, Innere Angelegenheiten und Umwelt empfehlen als Änderungen in der StVO für Autobahnen und ähnliche Straßen eine Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h. Zudem schreiben sie in ihren Empfehlungen , aus Verkehrssicherheitsgründen sowie zur Luftreinhaltung, zur Lärmminderung und zum Klimaschutz in der StVO die Regelgeschwindigkeit von 30 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften festzuschreiben.

"Der Bundesrat hat jetzt die Chance, für die Verkehrswende, den Klimaschutz und mehr Sicherheit auf unseren Straßen zu stimmen. Die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger wünscht sich ein generelles Tempolimit", teilte das Bündnis mit. Tempo 30 innerorts sei zentraler Teil der Verkehrswende in Städten und Kommunen, um Rad- und Fußverkehr sicher zu machen. Niedrigere Geschwindigkeiten auf Autobahnen könnten etwa die Hälfte aller tödlichen und schweren Unfälle vermeiden.

In den Empfehlungen weisen die Ausschüsse auch auf einen "verfassungsrechtlich bedenklichen" Passus in der bestehenden Straßenverkehrsordnung hin. Darin heißt es in Paragraph 45, Absatz 9 Satz 3: "Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt." So werde "die Flüssigkeit des Verkehrs vor die Interessen des Gesundheits- und Umweltschutzes sowie der Verkehrssicherheit stellt".

Die Tempolimit-Debatte war über Weihnachten 2019 erneut hochgekocht, als das Umweltbundesamt und die SPD eine Geschwindigkeitsbegrenzung forderten. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer hatte sich ablehnend geäußert, seine Partei setzte eine Kampagne gegen Tempo 130 ins Netz. Der ADAC hingegen hatte zuvor seine hartleibige Haltung gegen eine Geschwindigkeitsbegrenzung geweicht. (anw)