Theranos-Betrügerin Elizabeth Holmes tritt Haft an

Theranos-Gründerin Elizabeth Holmes hat ihre Haft angetreten. Sie hat 11 Jahre ausgefasst, ihr Ex-Partner sogar fast 13. Beide berufen.

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Elizabeth Holmes lauscht einem Vortrag

"Fake it till you make it" - den Geschworenen ging das in diesem Fall zu weit.

(Bild: US-Verteidigungsministerium/Glenn Fawcett (gemeinfrei))

Lesezeit: 3 Min.

Elizabeth Holmes, Gründerin der Firma Theranos, hat am Dienstag ihre Haft in einem US-Bundesgefängnis für Frauen in Texas angetreten. Anfang des Vorjahres haben Geschworene Holmes des Betruges mit Bluttests schuldig befunden. Die Behauptung der Frau, die Maschinen ihrer Firma könnten mit einem Tropfen Blut zahlreiche Labortests durchführen, war unrichtig. Investoren haben viel Geld verloren.

Im November hat das zuständige Bundesgericht das Strafmaß für Holmes mit elf Jahren und drei Monaten Haft, anschließend drei Jahre mit Einschränkungen und Überwachung, bestimmt. Das Urteil und damit auch das Strafmaß sind nicht rechtskräftig, weil Holmes Rechtsmittel eingelegt hat. Das Berufungsverfahren rettet die Theranos-Gründerin aber nicht vor der Inhaftierung. Ihre Anwälte konnten lediglich einen Aufschub vom 27. April bis zum Dienstag erwirken. In dem Gefängnis müssen die meisten Insassinnen in einer Fabrik arbeiten, wofür sie rund einen Euro Stundenlohn erhalten. Dieses Geld können sie dann im teuren Gefängniskiosk ausgeben, beispielsweise für ein Radio zu rund 32 Euro oder einen MP3-Player zu knapp 90 Euro (MP3 sind extra zu bezahlen).

Bereits seit April in US-Bundeshaft sitzt Holmes' Exfreund Ramesh "Sunny" Balwani. Der ehemalige Theranos-COO hat sogar fast 13 Jahre Haft ausgefasst, zuzüglich drei Jahre überwachte Freiheit auf Bewährung. Außerdem soll das Paar 452 Millionen US-Dollar Schadenswiedergutmachung leisten. Die Forderungen der Geschädigten sind noch deutlich höher.

Holmes und Balwani haben jahrelang unrichtig behauptet, Theranos-Maschinen könnten anhand eines einzelnen Tropfen Blutes umfangreiche Analysen durchführen. Tatsächlich haben die Apparate nicht so funktioniert, wie versprochen. Bluttestergebnisse waren oft gefälscht oder entstammten herkömmlichen Geräten anderer Hersteller.

Investoren sind um hunderte Millionen Dollar umgefallen, auch Balwani selbst hat dabei Geld verloren. Beide Beschuldigte erachten sich als unschuldig und bekämpfen ihre Verurteilungen. Das ist bei US-Geschworenenentscheidungen ein besonders schwieriges Unterfangen.

Die Geschworenen haben Holmes in drei Fällen schuldig erkannt, Investoren hinters Licht geführt zu haben, und dabei Telekommunikationsmittel eingesetzt zu haben. Hinzu kam ein Schuldspruch wegen Verschwörung zum gleichen Tatbestand. Bei Balwani sah die Jury gleich zehn solche Fälle plus zwei Verschwörungstatbestände als erwiesen an. Im Unterschied zu seiner Ex-Chefin wurde Balwani auch des Betruges an Patienten für schuldig befunden. Das erklärt die um mehr als zweieinhalb Jahre schärfere Strafe.

Das Strafverfahren heißt USA v. Elizabeth A. Holmes & Ramesh "Sunny" Balwani und wurde am US-Bundesbezirksgericht für Nordkalifornien unter dem Az. CR 18-0258 geführt. Das Verfahren wurde geteilt. Jetzt liegen die Fälle beim US-Bundesberufungsbericht für den neunten Bundesgerichtsbezirk (USA v. Elizabeth A. Holmes, Az. 22-10312, respektive USA v. Ramesh Balwani, Az. 22-10338).

(ds)