TikTok plant angeblich Paywall für einzelne Videos
Die Zeiten des immensen Wachstums sind für TikTok in den USA vorbei, Zeit für neue Geldquellen. Vorbereitet wird angeblich die Einführung von Bezahlschranken.
Bei der beliebten Kurzvideo-App TikTok wird an einer Funktion gearbeitet, über die Nutzer und Nutzerinnen eigene Inhalte nur gegen Bezahlung zugänglich machen können. Das berichtet das US-Magazin The Information und erklärt, dass es dann beispielsweise einen US-Dollar kosten könnte, ein bestimmtes Video anzusehen. Noch ist demnach unklar, wie das System genau funktionieren soll, es soll aber dafür sorgen, dass die Creator auf der App einen zusätzlichen finanziellen Anreiz bekommen, Inhalte auf die Plattform zu stellen. Außerdem wird demnach überlegt, mehr Geld in einen Creator Fund zu legen.
Neue Geldquellen statt mehr Wachstum
Wie The Information erläutert, erfolgen die Überlegungen und Vorbereitungen vor dem Hintergrund stagnierender beziehungsweise leicht fallender Nutzungszahlen im wichtigen US-Markt. Intern sei man deshalb zu dem Schluss gekommen, dass die Coronapandemie einen immensen Wachstumsschub befördert hat und man nach deren Auslaufen neue Ideen benötige. Neben einer Paywall für einzelne Videos kam demnach auch der Plan auf, den Creator Fund aufzustocken. Aus dem fließt bislang Geld an besonders erfolgreiche Accounts auf der Plattform, Medienberichten zufolge gab es aber Beschwerden über zu niedrige Beträge.
Mit Instagram hat bereits ein großer Konkurrent von TikTok Bezahlschranken errichtet, dabei handelt es sich aber um Abos und die sind bislang auch noch nicht überall verfügbar. TikTok scheint nun einen anderen Weg zu gehen, sollte tatsächlich die Möglichkeit kommen, eine Bezahlschranke vor einzelne Inhalte zu errichten. Die Plattform kämpft aktuell nicht nur mit einem abflachenden Wachstum, sondern auch stärker werdendem politischem Widerstand in den USA. Dort wurden bereits Forderungen nach einem Verbot laut, vorgeblich, weil die App in chinesischer Hand ist. Viele Bundesstaaten haben die Anwendung bereits von Dienstgeräten verbannt.
(mho)