Tiktok soll künftig für Konzertmitschnitte zahlen

Bei Veranstaltungen filmen viele Menschen Ausschnitte mit und stellen diese ins Netz – oft unter Verstoß gegen das Urheberrecht. Tiktok soll nun dafür zahlen.

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Tiktok soll künftig eine Pauschale für Mitschnitte zahlen.

(Bild: XanderSt/Shutterstock.com)

Lesezeit: 2 Min.

Auf Konzerten gehört es längst zum üblichen Bild, dass Fans Videoschnipsel ihrer Band aufnehmen und diese in sozialen Netzwerken teilen. Tiktok soll nun Geld für die Videos in seiner Community bezahlen.

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Veranstalter ist es zumeist untersagt, dass Besucherinnen und Besucher Szenen oder Songs filmen und im Internet verbreiten. Allerdings halten sich nur die wenigsten daran. Kulturbetriebe bemühen sich mitunter, die Gäste auf das Verbot persönlich hinzuweisen und Aufnahmen gegebenenfalls aus Urheberrechtsgründen wieder löschen zu lassen. Ein Hinweis oder ein Unterbinden von Aufnahmen der Aufführung ist teils auch in der Vereinbarung mit dem Verlag festgehalten, dass beispielsweise ein Theater ein Stück aufführen darf.

Die Gesellschaft für die Wahrnehmung von Veranstalterrechten (GWVR) geht nun einen anderen Weg: Sie hat laut dpa mit dem Kurzvideoportal Tiktok eine Lizenzvereinbarung geschlossen. Das Portal soll für die Mitschnitte von Veranstaltungen Pauschalzahlungen leisten, sagte der GWVR-Geschäftsführer Johannes Ulbricht der dpa. Davon profitieren allerdings nur Veranstalter, die auch Mitglied der Gesellschaft sind.

Die GWVR ist ein Dienstleister für Veranstalter, um seine Mitglieder an Erlösen teilhaben zu lassen, die aus Konzertmitschnitten entstehen. Das Unternehmen nimmt also das Leistungsschutzrecht des Veranstalters wahr. Es ist eine Tochterfirma des Bundesverbands der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft mit Sitz in Hamburg. Die GWVR räumt stellvertretend für ihre Mitglieder Rechteverwertern wie Streamingdiensten, Radio- oder Fernsehsendern oder Tonträgerherstellern Lizenzen ein. Die Lizenzgebühren werden dann an die Mitglieder ausgeschüttet.

(are)