TopWare unterliegt im Telefon-CD-Streit

Die Telekom-Tochter DeTeMedien hat sich nur mit einem Teil ihrer Millionenklage durchgesetzt.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 23 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Egbert Meyer

Die Telekom-Tochter DeTeMedien hat heute nur einen Etappensieg gegen den CD-Hersteller TopWare errungen. Das Landgericht Mannheim erkannte die Schadenersatzansprüche der Kläger grundsätzlich an, entschied aber nur über einen kleinen Teil der insgesamt geforderten 10,6 Millionen Mark.

Bei dem Streit geht es um zwei der in mehreren Auflagen erschienenen D-Info-CDs: Für die in relativ geringer Stückzahl verkaufte D-Info 2.0 forderte der DeTeMedien Verlag in der ersten Teilklage 600.000 Mark; für die weit erfolgreichere Version D-Info 97, die von Österreich aus vertrieben wurde, machte der Verlag einen Schadenersatz von zehn Millionen Mark geltend.

In ihrem Urteil sprachen die Richter DeTeMedien 600.000 Mark für D-Info 2.0 zu. Die Höhe des Anspruchs sei berechtigt, weil TopWare nach eigenen Angaben 689.000 CDs verkauft hatte, hieß es in dem Urteil. Pro Exemplar sei der Mannheimer Firma ein Gewinn von mindestens einer Mark verblieben. In der Teilklage zu D-Info 97 erkannte das Gericht die Schadenersatzforderung zwar ebenfalls an, ließ aber die von TopWare zu zahlende Summe offen. Diese soll gegebenenfalls in einem gesonderten Verfahren geklärt werden.

Für die derzeitige Schadenshöhe muss nun der TopWare-Vorstand geradestehen. Die Richter nahmen aber das von der DeTeMedien ebenfalls verklagte Aufsichtsratmitglied Joachim Steinhöfel aus. "Das ist erwartungs- und wunschgemäß ausgegangen", erklärte Ralph Landsittel, der Anwalt der DeTeMedien. Einziger Wermutstropfen sei, dass Steinhöfel nicht ebenfalls verurteilt worden sei. Deswegen werde die DeTeMedien wahrscheinlich das Oberlandesgericht Karlsruhe anrufen. (em)