Torrent-Suchmaschine muss Besucherdaten loggen

Ein Bundesgericht in Los Angeles verpflichtet die Torrent-Suchmaschine TorrentSpy, Daten über Besuche auf der Webseite aufzuzeichnen.

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Die kalifornische Bundesrichterin Jacqueline Chooljian hat in einem Verfahren gegen die Torrent-Suchmaschine TorrentSpy entschieden, dass der Betreiber fortan Benutzerdaten über Besucher der Seite aufzeichnen müsse. Die Richterin setze den Erlass am Freitag aus, um dem Beklagten bis zum 12. Juni die Möglichkeit auf Einspruch einzuräumen.

Der Betreiber erklärt auf der Webseite unter "Privacy Policy", dass er keine Daten über Benutzer der Suchmaschine an Dritte weitergebe. TorrentSpy-Anwalt Ira Rothken erklärte, es sei wahrscheinlicher, dass TorrentSpy US-Nutzern den Zugang entziehen würde, als dass die Daten tatsächlich geloggt würden. Die Entscheidung ziehe vermutlich nach sich, dass Webseitenanbieter gezwungen werden könnten, Nutzerdaten aufzuzeichnen und weiterzugeben.

Die Motion Picture Association of America, welche unter anderem das Filmstudio Columbia Pictures vertritt, hatte TorrentSpy im Februar 2006 verklagt, da die Suchmaschine der Film-Piraterie Vorschub leiste. Anwalt der Electronic Frontier Foundation Fred von Lohmann vermutet, die Entscheidung könne zu einem Rückgang der Besucherzahlen von E-Commerce- und Unterhaltungsseiten führen. (akr)