TorrentSpy sperrt Amerikaner aus

Die europäische Torrent-Suchmaschine hat im Hinblick auf ein Gerichtsverfahren in den USA damit begonnen, Nutzer mit amerikanischen IP-Adressen auszuschließen. In dem Verfahren selbst wies das Gericht kurz darauf einen Einspruch der Anbieter zurück.

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Die Torrent-Suchmaschine TorrentSpy hat in der vergangenen Nacht damit begonnen, den Zugriff amerikanischer Nutzer auf die Website zu beschränken. Damit ziehen die Betreiber wie angekündigt die Konsequenzen aus einem im Juni ergangenen Urteil. In dem vom Verband der US-Filmindustrie (MPAA) angestrengten Prozess hatte ein Gericht den Betreibern auferlegt, Nutzungsdaten aufzuzeichnen und im Verfahren als Beweismaterial vorzulegen. Um die Privatsphäre der Nutzer wie versprochen schützen zu können, habe man mit dem Ausschluss amerikanischer IP-Adressräume begonnen, teilen die Betreiber auf ihrem Blog mit.

Die MPAA hatte die Betreiber der in den Niederlanden beheimateten Suchmaschine im vergangenen Jahr wegen der Beihilfe zu von Nutzern begangenen Urheberrechtsverletzungen verklagt. Obwohl die Betreiber argumentierten, keine IP-Adressen zu protokollieren und sich auf ihre Datenschutzbestimmungen beriefen, ordnete das Gericht die Vorlage der Zugriff-Logs an. Dem Argument, dass es keine permanent gespeicherten Daten dieser Art gebe, wollte das Gericht nicht folgen und vertrat die Ansicht, der Arbeitsspeicher der Server enthalte elektronisch gespeicherte Informationen. Abzüge des Server-RAMs könnten damit als Beweismittel herangezogen werden.

Der Ausschluss der US-Nutzer erfolgte nach Angaben von TorrentSpy nicht auf eine gerichtliche Anordnung und habe keinen direkten Bezug zu dem Verfahren, sondern sei vor dem Hintergrund der unsicheren internationalen Rechtslage sowie der eigenen Datenschutzbestimmungen zu verstehen. Allerdings räumte TorrentSpy-Anwalt Ira Rothken gegenüber US-Medien ein, die Anordnung des Gerichts habe bei der Entscheidung eine Rolle gespielt. TorrentSpy hatte gegen diese Entscheidung Einspruch eingelegt, der jedoch heute zurückgewiesen wurde, nur wenige Stunden nach dem begonnenen Ausschluss der US-Nutzer. Rothken kündigte daraufhin an, den Fall vor die nächste Berufungsinstanz bringen zu wollen.

Sollte die Ansicht des Gerichts bezüglich der Beweiskraft des flüchtigen Arbeitsspeichers Schule machen, fürchten Kritiker weit reichende Folgen für die IT-Wirtschaft. Die Bürgerrechtsorganisation EFF war den TorrentSpy-Betreibern in dem Verfahren zur Seite gesprungen und hatte vor den Konsequenzen gewarnt. Selbst normale Suchmaschinen könnten so gezwungen werden, massive Datensammlungen anzulegen, um möglichen Prozessanforderungen zu entsprechen. (vbr)