Trump vs. Twitter: Wie die US-Regierung Social Media regulieren will
Twitter, Facebook & Co. sollen laut einem Entwurf verklagt werden können, wenn sie Nutzerbeiträge moderieren, Fakten checken oder Thementrends publizieren.
Die US-Regierung hat ihren Plan konkretisiert, bestehende elementare Haftungsprivilegien für Betreiber sozialer Netzwerke wie Twitter, Facebook, Instagram und YouTube aufzuheben. Die National Telecommunications and Information Administration (NTIA) hat dazu die Regulierungsbehörde FCC (Federal Communications Commission) ersucht, Abschnitt 230 des Communications Decency Act (CDA) umzuformulieren. Für die Plattformen wäre es damit am besten, die Finger weitgehend von den Beiträgen ihrer Nutzer zu lassen.
Die NTIA – eine Agentur des US-Wirtschaftsministeriums, die den US-Präsidenten in Fragen der IT- und Telekommunikationspolitik berät – führt in ihrem Gesuch nun aus , wie sie den Erlass von Regierungschef Donald Trump zu neuen Regeln für Twitter & Co. umgesetzt haben will. Die FCC soll den seit 1996 geltenden CDA so umschreiben, dass die Plattformbetreiber haften, wenn sie Nutzerbeiträge moderieren, Fakten checken oder Listen zu besonders gefragten Hashtags und Themen veröffentlichen.
Artikel 230 CDA stellt Anbieter und Benutzer eines "interaktiven Computerdiensts" bislang zivilrechtlich frei für "jede Handlung, die freiwillig in gutem Glauben unternommen wird, um den Zugang zu oder die Verfügbarkeit von Material einzuschränken", das Betreiber oder Netzwerkmitglieder "als obszön, unzüchtig, lüstern, schmutzig, übermäßig gewalttätig, belästigend oder anderweitig anstößig erachtet". Dies gilt unabhängig davon, "ob dieses Material verfassungsrechtlich geschützt ist oder nicht". Also könne ein Online-Dienst jederzeit entscheiden, dass zum Beispiel Beiträge, die Trump unterstützen, gegen seine Regeln verstoßen. Keiner sei damit imstande zu klagen, wenn ein Betreiber entsprechende Postings erläutere oder gar lösche, erläutert das US-Magazin Forbes.
Beschränkte Haftungsprivilegien
Künftig sollen die Haftungsprivilegien laut NTIA auf die Moderation pornografischer, gewalttätiger oder belästigender Inhalte beschränkt werden. Alle anderen "kurativen" Eingriffe müssten künftig mit einer Liste mit Maßnahmen wie der Dokumentation der Moderationsregeln und der "rechtzeitigen Benachrichtigung" von Nutzer vereinbar sein, die gegen diese Bestimmungen verstoßen. Gegen alle weitergehenden regulatorischen Aktivitäten der Betreiber könnten Betroffene rechtlich vorgehen.
Eine Website, die für Nutzerbeiträge "bürgt, sie redaktionell bearbeitet, empfiehlt oder bewirbt", könnte auch dafür haftbar gemacht werden. Laut der NTIA geht es dabei um einen besseren Schutz der Meinungsfreiheit. Der diese garantierende erste US-Verfassungszusatz gilt aber auch für Plattformanbieter, die Nutzerbeiträge moderieren.
Der US-Kongress verabschiedete die Klausel im CDA, nachdem das Online-Forum Prodigy ein von der Brokerfirma Stratton Oakmont angezetteltes Verfahren verloren hatte. Ein Gericht entschied damals, dass der Anbieter für Nutzerbeiträge haftet, weil er als Moderator seiner Foren Inhalte auswählte, die dort erscheinen durften.
Trumps Dekret
Trump hatte sein Dekret erlassen, nachdem Twitter Ende Mai ein Posting von ihm mit einem Verweis auf Fakten zur angeblich schwer betrugsanfälligen Briefwahl versehen hatte. Am Dienstag zeigte sich der Republikaner in einem Tweet entrüstet über Twitters Liste gefragter Themen, die sich oft um ihn im negativen Sinne rankten: "Sie suchen nach allem, was sie finden können, machen es so schlecht wie möglich und blasen es auf, um es zum Trend zu machen. Wirklich lächerlich, illegal und natürlich sehr unfair!"
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Jennifer Huddleston, Leiterin für Technologie- und Innovationspolitik beim American Action Forum, wunderte sich gegenüber "Forbes" über den skizzierten Ansatz, da die Republikaner – inklusive ihrer Vertreter bei der FCC – eigentlich keine Freunde von Regeln für Kommunikationsinhalte seien. Schon im Radio hätten sie Wert darauf gelegt, eine "Fairness-Doktrin" zu kippen, um konservativen Stimmen mehr Raum einräumen zu können. Vor allem kleinere Betreiber dürften mit der Reform ihr zufolge schlecht dastehen, da sie sich die hohen Rechtskosten kaum leisten könnten.
Die FCC habe gar nicht die Befugnis, das Gesetz im Sinne des Präsidenten zu ändern, gab Neil Chilson vom Charles-Koch-Institut zu bedenken. Ein abgeschwächter CDA sei nichts weiter als ein "Segen" für Anwälte. Zuvor hatten deutsche Medienforscher den vorausgegangenen Trump-Beschluss als Angriff auf "das wichtigste Internetgesetz der Welt" kritisiert.
(anw)