Twitter führt Obergrenze für API-Anfragen ein

Die Begrenzung für den nichtkommerziellen Zugriff soll wohl vor allem vor Missbrauch der Daten schützen.

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(Bild: dpa)

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Ab dem 19. Juni begrenzt Twitter den Zugriff auf die Tweet-Timelines. Apps dürfen innerhalb von 24 Stunden maximal 100.000 Abfragen zu den neuesten Tweets beziehungsweise zu den Erwähnungen durchführen. Entwickler, die darüber hinaus die APIs ansprechen wollen, müssen entweder einen kommerziellen Vertrag abschließen oder eine gute Begründung für die hohe Zahl an Zugriffen liefern.

Konkret betroffen sind GET-Anfragen an die /statuses/mentions_timeline und die /statuses/user_timeline in der Tweet-Timelines-API, über die sich die Erwähnungen beziehungsweise jüngsten Tweets abfragen lassen. Die Obergrenze von 100.000 Anfragen bezieht sich auf die Verbindung einer spezifischen App zu einem API-Endpunkt.

Das Unternehmen möchte mit dem Vorgehen laut dem Twitter-Entwickler-Blog konkrete Fortschritte im Kampf gegen die unangemessene Verwendung ihrer Entwicklerplattform erreichen. An der Stelle werden Erinnerungen an Facebooks Datenskandal in Zusammenhang mit Cambridge Analytica wach. Gleichzeitig sei die Grenze mit 100.000 Zugriffen hoch genug, um die meisten freien Anwendungen nicht zu betreffen.

Entwickler, die mehr Zugriffe benötigen, müssen gegenüber Twitter die Gründe dafür offenlegen. Sollten diese den Richtlinien entsprechen, funktionieren ihre Apps weiter uneingeschränkt . Wer die Daten für geschäftliche Zwecke benötigt, muss für den erweiterten API-Zugriff kommerzielle Lizenzvereinbarungen mit Twitter treffen. In wie fern diese einen Missbrauch ausschließen, die sich Interessengruppen eventuell gerne etwas kosten lassen, ist öffentlich zumindest auf Anhieb nicht erkennbar.

Entwickler können ihr Feedback zu der Änderung im Community-Forum abgeben. Dort ist auch ein Beitrag zu finden, der erklären soll, welche Anwendungen beziehungsweise Entwickler von der Änderung betroffen sind. Darüber hinaus hat Twitter eine FAQ zum Thema veröffentlicht.

[Update 20.3.19, 15:30 Uhr]: Der erste Satz wurde um den Zeitraum "von 24 Stunden" ergänzt, der ursprünglich fehlte. (rme)