UMTS-Standard: IPCom scheitert mit Patentklage gegen Nokia

In der zweiten Instanz hat der deutsche Patentverwerter vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe eine Niederlage erlitten: Das strittige UMTS-Patent werde nicht verletzt. Offen ist, wie es jetzt weiter geht.

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Von
  • Christian Kirsch

Nachdem der Münchner Patentverwalter IPCom Anfang 2014 mit einer 1,6 Milliarden Euro schweren Klage gegen Apple und HTC gescheitert war, hat er nun auch in der Auseinandersetzung mit Nokia einen Rückschlag hinnehmen müssen. Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied, Nokia habe das strittige UMTS-Patent DE 19910239 nicht verletzt. Damit änderte das OLG das Urteil des Landgerichts Mannheim vom April 2012, das noch eine Patentverletzung durch Nokia erkannt hatte. Laut einem IPCom-Sprecher hat das OLG die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.

Das strittige Patent "#100" beschreibt ein Verfahren zur Priorisierung von Verbindungen in UMTS-Netzen.

(Bild: dpa)

Auf Nachfrage erklärte der Sprecher zudem, dass die bislang kolportierte Forderung von 12 Milliarden Euro gegen Nokia "eine Erfindung" sei. Zu dem tatsächlichen Betrag wollte er keine Angaben machen. Das Schutzrecht ist Kern des Patentportfolios von IPCom, die es zusammen mit einigen anderen 2007 von der Robert Bosch GmbH übernommen hatte. IPCom ist Teil eines komplizierten Unternehmensgeflechts und veröffentlicht keine Geschäftszahlen.

Seit einiger Zeit versucht der Patentverwerter, andere Unternehmen zur Lizenzierung dieses Schutzrechts zu bewegen. Nokia, Apple und andere haben sich bislang geweigert, weil sie es für ungültig halten oder der Auffassung sind, ihre Geräte verletzten es nicht. Mit der Deutschen Telekom hingegen will IPCom einen Lizenzvertrag geschlossen haben, angeblich im dreistelligen Millionenbereich.

In dem strittigen Patent wird ein Verfahren beschrieben, das bestimmten Teilnehmern in überlasteten Funkzellen Priorität einräumt. So sollen etwa Rettungsdienste und Polizei sogar in Ausnahmesituationen das UMTS-Netz nutzen können. Da es sich um ein standardessenzielles Patent handelt, müssen nach Auffassung von IPCom alle UMTS-fähigen Geräte die Technik umsetzen. Ihre Kontrahenten verweisen darauf, die Firma sei ohnehin zur Lizenzierung zu fairen, vernünftigen und nicht-diskriminierenden (FRAND) Bedingungen verpflichtet.

Das zuständige Europäische Patentamt hatte das Schutzrecht erstinstanzlich in einer eingeschränkten Fassung bestätigt. Dagegen klagen nun HTC, Nokia, Ericsson und Apple vor dem deutschen Bundespatentgericht: Sie wollen es für nichtig erklären lassen. (ck)