US-Abgeordnete befürworten Reform der Online-Musikrechte

Ein Unterausschuss des US-Repräsentantenhauses hat einen umstrittenen Gesetzesentwurf abgesegnet, der die Lizenzierung von Musikstücken für den Internet-Vertrieb vereinfachen soll.

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Der für geistige Eigentumsrechte zuständige Unterausschuss des US-Repräsentantenhauses hat Ende der Woche einen umstrittenen Gesetzesentwurf abgesegnet, der die Lizenzierung von Musikstücken für den Internet-Vertrieb vereinfachen soll. Der Vorstoß soll eine Pauschallizenz für die Reproduktion und Verbreitung "nichtdramatischer Musikwerke" schaffen. Betreiber von Online-Musikplattformen und Streaming-Diensten wie Apple, AOL, Real Networks oder Yahoo könnten dann leichter Online-Rechte für Songs über spezielle "One-Stop"-Agenturen erwerben. Der US-Kongress verfolgt damit ein ähnliches Ziel wie die EU-Kommission, die bereits im Herbst Vorschläge für die Verbesserung der EU-weiten Lizenzierung von Urheberrechten für Online-Angebote in einer Empfehlung vorgelegt hat.

Die US-amerikanische Gesetzesinitiative ist insbesondere von der Lobby der US-Musikindustrie, der Recording Industry Association of America (RIAA), heftig kritisiert worden. Die Labels befürchten durch die Zwangslizenz bei Einzelverhandlungen mit Online-Musikplattformen eine schlechtere finanzielle Ausgangsposition. Aber auch Bürgerrechtsgruppen wie die Electronic Frontier Foundation (EFF) haben gegen das Vorhaben protestiert. Laut dem Gesetzesentwurf [PDF-Datei], dem so genannten Section 115 Reform Act of 2006 ("SIRA"), soll sich die Pauschallizenz nämlich sogar auf "beiläufig anfallende Vervielfältigungen" beziehen, also etwa Reproduktionen "in einem Cache, Netzwerk oder Arbeitsspeicher". Die EFF befürchtet daher, dass künftig auch Zwischenkopien, wie sie etwa im Cache eines Browsers automatisch anfallen, lizenzpflichtig werden könnten. Dies würde nach Ansicht der Bürgerrechtler zu einer unangemessenen Ausweitung des Copyrights führen.

Die Digital Media Association (DiMA), eine US-Handelsvertretung der Audio- und Video-Industrie im Online-Sektor, hat derlei Sorgen zurückgewiesen und den Gesetzesentwurf begrüßt. Dem Verband zufolge betrifft die Lizenzpflicht keine Verbraucher und ziele auch nicht auf die Bezahlung von Vergütungsgebühren durch die Endnutzer ab. Die DiMA verweist in diesem Zusammenhang auf eine Klausel in dem Reformvorhaben, demnach die "Fair use"-Nutzerrechte nicht eingeschränkt würden.

Mittlerweile gibt sich auch die EFF versöhnlicher: Der von dem Unterausschuss befürwortete Entwurf enthalte zwar immer noch "gefährliche" Formulierungen. Sowohl Abgeordnete der Republikaner als auch der Demokraten hätten aber zum Ausdruck gebracht, ihnen seien die Probleme mit der umkämpften Klausel bewusst. Die Volksvertreter würden eine Klarstellung vornehmen, bevor der Entwurf im Rechtsausschuss des Repräsentantenhauses weiterbehandelt wird. Geht es nach der EFF, muss der Entwurf frei sein von "Implikationen", die Übertragung rechtmäßiger Inhalte über das Netz bedürfe einer zusätzlichen "Distributionslizenz". Zwischenkopien sollten weiter klar als verwertungsrechtlich nicht relevant gekennzeichnet werden. (Stefan Krempl). (ghi)