US-Abgeordnete beraten über Kopierschutz für digitalen Content

In einem Unterauschuss des US-amerikanischen Kongress wurden in einer Anhörung die Pro- und Contra-Argumente zum Broadcast Flag gehört. Das Meinungsbild bleibt gemischt.

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Der US-amerikanische Kongress hat sich wieder einmal mit dem Ansinnen der Unterhaltungsindustrie auseinandergesetzt, die "digitale Lücke" zu schließen und damit die von ihr digital verbreiteten Inhalte besser zu schützen. An der Anhörung zum Thema "Content-Schutz im digitalen Zeitalter: Broadcast flag, High-Definition Radio und die analoge Lücke" in dem für Internet und "geistiges Eigentum" zuständigen Abgeordnetenhaus-Unterausschuss nahmen Politiker wie Rick Boucher und Howard Berman teil. Ihnen lagen Stellungnahmen unter anderem vom RIAA-Chef Mitch Bainwol und von Michael Petricone von der Home Recording Rights Coalition vor. Insgesamt ergab sich nach der Anhörung ein gemischtes Meinungsbild, heißt es in US-Medienberichten.

Der demokratische Abgeordnete Rick Boucher setzt sich nach wie vor für stärkere Rechte der Verbraucher ein. Er könne zwar die Wünsche der Content-Industrie nachvollziehen, sehe aber keine Notwendigkeit, beispielsweise Nachrichtensendungen mit einem Broadcast Flag zu versehen. Diese Technik, die die Filmindustrie bereits vor gut drei Jahren in die politische Arena warf, soll mittels Wasserzeichen in digitalen Fernseh- und Radiosendungen verhindern, dass mit dem Abgreifen von Analogsignalen digitaler Kopierschutz umgangen wird.

Der demokratische Politiker Howard Berman, der im Februar 2003 seinen umstrittenen Entwurf zu einem "Antipiraterie-Gesetz" zurückzog, äußerte sich besorgt darüber, dass weiterhin massenhaft nicht autorisierte Kopien verbreitet würden. Der US-Kongress solle dies unterbinden. Ihm liegt eine Reihe von Gesetzesentwürfen vor, zu denen der diese Woche bekannt gewordene Analog Content Security Preservation Act gehört. Dieser von der Filmindustrie unterstützte Entwurf sieht unter anderem ein Verbot der Herstellung, des Imports und Verkaufs von Geräten vor, die geschützte analoge Videosignale in digitale umwandeln.

RIAA-CEO Bainwol verdeutlichte in seiner Stellungnahme (PDF-Datei), die sich hauptsächlich auf Digitalradio bezieht, es sei wichtig für die Inhalte-Anbieter, aber auch für die Sender, dass ausgestrahlte Sendungen nicht dauerhaft abgespeichert werden dürften. Es handele sich nicht um "fair use", wenn digital ausgestrahlte Musikstücke massenhaft gespeichert und unautorisiert über das Internet oder andere Kanäle verbreitet werden könnten. Das gefährde das Überleben der Inhalteproduzenten und der Radiostationen. Letztere seien ja schließlich für das "passive Zuhören" konzipiert worden und nicht als "Downloadstationen".

Petricone, der auch für die Consumer Electronics Association Stellung bezog (PDF-Datei), wiederholte die auch von Bürgerrechtlern geäußerte Befürchtung, das "Schließen der analogen Lücke" verhindere nicht nur die Verbreitung über das Internet, sondern auch das Kopieren für den Hausgebrauch im Sinne des "fair use". Zudem würde sich eine Vorschrift für den Einsatz einer Technik wie dem Broadcast Flag auf jede Hardware und Software auswirken, die beim Empfang und bei der Speicherung von digitalen Signalen eingesetzt wird.

Petricone beklagt, dass ihm der Analog Content Security Preservation Act erst am Montag vorlag und daher noch kein ausführlicher Kommentar möglich war. Beim ersten Einblick in den Gesetzesentwurf würden aber bereits diverse Probleme deutlich. Beispielsweise sei das Gesetz zu weit gefasst, auch sei die vorgeschlagene Wasserzeichentechnik VEIL nicht ausreichend erprobt. Unklar sei auch, ob sich eine extensiv in allen potenziell für die digital-analoge Wandlung von Signalen eingesetzte Kopierschutztechnik auf der anderen Seite mit allen für die Entschlüsselung eingesetzten Techniken vertrage. Schließlich stellen die Verbraucherschützer das in dem Gesetzesentwurf vorgeschlagene Patent & Trademark Office als geeignete Schiedsinstanz in Frage. (anw)