US-Abgeordnete wollen Internet-Zockern das Spiel verderben

Betreibern von Internet-Spielcasinos könnten schon bald Gefängnisstrafen von bis zu fünf Jahren drohen, wenn sie Wetteinsätze von US-Bürgern annehmen.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Das US-Repräsentantenhaus hat einen Gesetzentwurf gebilligt, nach dem Betreibern von Internet-Spielcasinos künftig Gefängnisstrafen von bis zu fünf Jahren drohen, wenn sie Wetteinsätze von US-Bürgern annehmen. Sollte das Gesetz den Senat passieren, müssten auch Banken und Kreditkarten-Unternehmen mit empfindlichen Strafen rechnen, wenn sie zulassen, dass Einsätze für Online-Glücksspiele über Kreditkarten von US-Bürgern abgerechnet werden. Zudem wären heimische Internet-Provider verpflichtet, den Zugang zu Seiten mit Geldspiel-Angeboten zu blockieren.

Dorn im Auge sind den US-Abgeordneten die unzähligen Internet-Spielhöllen, die meist auf ausländischen Servern laufen und deren Betreiber für die Behörden nicht zu greifen sind. "Kappen wir den Geldstrom, kappen wir auch die Angebote", begründete der republikanische Abgeordnete Spancer Bachus die Gesetzesinitiative gegenüber US-Medien. Nach Berechnungen der Investment-Bank Bear Stearns zeichnen US-Bürger allein für rund 60 Prozent der Umsätze mit Internet-Glücksspielen verantwortlich, die sich in diesem Jahr auf rund 3,5 Milliarden US-Dollar belaufen.

In Deutschland sorgte die Spielbank Hamburg unlängst für Furore, als sie ankündigte, die erste deutsche Internet-Spielbank zu eröffnen. Wegen einer ausstehenden Zertifizierung verzögerte sich der Start jedoch um mehrere Wochen. Gegenüber heise online nannte Hergen Riedel, Sprecher der Spielbank Hamburg, nun den 28. Oktober als neuen Starttermin für das erste legale Online-Casino hierzulande.

Per Webcam können registrierte Spieler mit Wohnsitz Hamburg das Geschehen an einem extra für das Internet-Spiel vorgesehenen Roulettetisch dann live verfolgen und mitsetzen. Nicht-Hamburger können ebenfalls mitspielen, müssen dann aber nachweisen, dass sie während des Spiels in der Hansestadt "körperlich präsent" sind. Als physisch anwesend gilt, wer sich über eine Hamburger Festnetz-Telefonnummer in das Internet einwählt. (pmz)