US-Abgeordnete wollen Reform des Patentsystems in Angriff nehmen

Der Vorsitzende des Rechtsausschusses des US-Repräsentantenhauses, Howard Berman, hat einen neuen Gesetzesvorschlag angekündigt. Hierzulande schreitet die Ratifizierung des neuen Patentübereinkommens voran.

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Der Vorsitzende des Rechtsausschusses des US-Repräsentantenhauses, Howard Berman, hat einen neuen Gesetzesvorschlag zur Verbesserung des US-Patentwesens in Aussicht gestellt. Im Gegensatz zu bisherigen, immer wieder gescheiterten Anläufen will der Demokrat dieses Mal einen Entwurf vorlegen, der auch von den Republikanern mitgetragen werden und Unterstützung in beiden Kammern des US-Kongresses finden soll. Dies kündigte Berman bei einer Anhörung in Washington zu "Gefahren für die Innovation in Amerika" in dieser Woche an.

Einzelheiten zu dem neuen Vorschlag behielt Berman größtenteils noch für sich. Er betonte jedoch, dass die Reform des US-Patentsystems dringend sei und dem US-Patentbüro ausreichend Mittel zur Anstellung weiterer Prüfer und anderen Personals gewährt werden müssten. Zudem seien kostengünstigere Alternativen zur bisherigen gerichtlichen Streitregelung zu finden.

Weitere Punkte für einen Reformentwurf hatte im Januar bereits Bermans Parteikollege Rick Boucher ins Spiel gebracht, ein alter Mitstreiter für Verbesserungen des Patentwesens. Ihm zufolge sollten Patentanträge wenige Monate nach ihrer Einreichung öffentlich gemacht werden, damit die Fachöffentlichkeit sie prüfen und Hinweise auf bereits bestehende einschlägige Erfindungen ("Prior Art") geben kann. Bei der Anhörung zeigte sich der Demokrat zudem besonders besorgt über Patente auf Geschäftsmethoden wie das vom US-Patentamt inzwischen erneut auf den Prüfstand gestellte "1-Click"-Patent des Online-Händlers Amazon.com. Gänzlich will Boucher derartige Entwicklungen aber nicht vom Patentschutz ausnehmen.

Berman hatte gemeinsam mit dem Republikaner Lamar Smith 2005 einen Entwurf für einen Patent Reform Act eingebracht, um den Missbrauch des Patentsystems durch so genannte Patent-Trolle zu unterbinden. Die Abgeordneten wollten mit der heftig umstrittenen Initiative unter anderem erreichen, dass gerichtliche Anordnungen für den Verkaufsstopp patentverletzender Produkte nicht mehr so einfach wie bisher ergehen können. Kläger hätten dafür nachweisen müssen, dass sie einen "irreparablen Schaden" erlitten haben. Patentverletzer sollten zudem nicht mehr mit bis zu dreifachen Schadensersatzforderungen rechnen können.

Während Vertreter der Computerindustrie den Entwurf unterstützten, lehnten ihn unabhängige Erfindervereinigungen entschieden ab. Ihnen zufolge käme ein solches Reformgesetz allein Konzernen zugute, deren Rechtsabteilungen am laufenden Band Patentanmeldungen generieren. Mit den gleichen Vorwürfen überzogen die Kritiker auch einen Gesetzesentwurf aus dem US-Senat mit ähnlicher Stoßrichtung vom August vergangenen Jahres. Die Reformversuche kamen daher bisher alle nicht weit auf dem parlamentarischen Weg.

Hierzulande hat derweil die von der Bundesregierung geplante Ratifizierung der Revision des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) aus dem Jahr 2000 eine weitere Hürde überschritten. So hat der Bundesrat in seiner Plenarsitzung am Freitag die beiden vom Bundeskabinett bereits abgesegneten entsprechenden Gesetzesentwürfe ohne Einwände durchgewunken. Die Neufassung des EPÜ enthält nach wie vor in Artikel 52 eine Klausel, wonach Computerprogramme "als solche" nicht patentierbar sind.

Das EPA legt diese Bestimmung aber seit längerem sehr weit aus und vergibt aktuell jährlich rund 6000 Patente auf so genannte computerimplementierte Erfindungen. In der Begründung zum Umsetzungsgesetz betont die Bundesregierung ganz im Sinne der Praxis der Münchner Behörde, dass "die Patentierbarkeit von computergestützten technischen Erfindungen grundsätzlich möglich ist". Ob und gegebenenfalls nach welchen Kriterien hier "im Einzelfall" Patentschutz zu gewähren sei, bleibe weiterhin der Rechtsprechung überlassen. Der Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII) kritisiert das Ratifizierungsvorhaben zudem, da der Verwaltungsrat der Europäischen Patentorganisation, in dem vor allem Vertreter der nationalen Patentämter und -gerichte sowie des EPA sitzen, deutlich weiter reichende Befugnisse erhalten soll. Dem FFII zufolge könnte das Gremium so künftig weite Teile des EPÜ ohne Einberufung einer neuen diplomatischen Konferenz ändern. Dies betreffe unter bestimmten Bedingungen auch den elementaren Artikel 52.

Zum Patentwesen sowie zu den Auseinandersetzungen um Softwarepatente und um die EU-Richtlinie zur Patentierbarkeit "computer-implementierter Erfindungen" siehe den Online-Artikel in "c't Hintergrund" (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online und zu den aktuellen Meldungen):

(Stefan Krempl) / (jk)