US-Berufungsgericht weist Klage gegen Netzneutralität ab

Die US-Regulierungsbehörde hat den Netzbetreibern Netzneutralität verordnet. Und das ist legal, wie nun ein hohes US-Gericht entschieden hat. Das gilt auch für die Mobilfunker.

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Viele Netzwerkkabel drängen sich in Router

Im dritten Anlauf hat die Federal Communications Commission alle Formvorschriften erfüllt.

(Bild: dpa, Ole Spata)

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Die von der US-Regulierungsbehörde beschlossenen Auflagen zur Wahrung der Netzneutralität sind rechtskonform. Das hat ein US-Berufungsgericht in Washington am Dienstag entschieden und damit eine Klage verschiedener Netzbetreiber zurückgewiesen. Die Entscheidung ist eine herbe Niederlage für die Netzbetreiber und ein bedeutender Sieg für die FCC, die Regierung Obama, Verbraucher und Diensteanbieter wie Netflix und Google.

FCC-Vorsitzender Tom Wheeler: "No blocking, no throttling, no paid prioritization."

(Bild: Daniel AJ Sokolov )

Im Februar 2015 hatte die FCC ihre Gebote der Netzneutralität erlassen. Sofort klagten zahlreiche Netzbetreiber dagegen. Auf diesem Weg hatten sie schon zwei frühere Anläufe der FCC gestoppt. Doch das Gericht hatte die Vorschriften stets aus formalen Gründen aufgehoben, und der FCC auch gesagt, wie sie diese Fehler beheben könnten. Diesen Vorgaben ist die FCC gefolgt, so dass die dritte Version der Netzneutralitäts-Auflagen nun vor Gericht Bestand hat.

Die drei Richter entschieden mit 2:1 Stimmen. Eine ordentliche Berufung gegen ihr Urteil ist nicht möglich. Die unterlegenen Netzbetreiber können allerdings den Supreme Court ersuchen, die Entscheidung zu überprüfen. Die meisten an ihn herangetragenen Fälle greift der Supreme Court zwar nicht auf. Die erhebliche Bedeutung der Materie erhöht aber die Chance, dass der Supreme Court sich damit befasst.

Das Verfahren wird unter US Telecom v. FCC and United States am United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit unter der Aktenzahl 15-1063 geführt.

Im Zentrum der US-Netzneutralität stehen drei fundamentale Verbote für im Einzelhandel angebotene Breitband-Internetzugänge:

  • Keine Websperren für rechtmäßige Inhalte, Anwendungen, Dienste oder unschädliche Geräte.
  • Keine Tempobremsen (Throttling) für "legalen Internetverkehr" auf Basis rechtmäßiger Inhalte, Anwendungen, Dienste oder unschädlicher Geräte.
  • Keine Bevorzugung legalen Internetverkehrs gegenüber anderem legalen Internetverkehr im Austausch gegen Zuwendungen jeglicher Art. Auch eigene Inhalte und Dienste dürfen die Breitbandanbieter nicht bevorzugen.

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(ds)