US-Börsenaufsicht plant kostengünstigere Berichtspflicht

Künftig sollen börsennotierte Unternehmen in den USA ihre Jahresberichte und andere meldepflichtigen Stellungnahmen auf einer Website veröffentlichen können.

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Firmen, die an US-amerikanischen Börsen gelistet sind, sollen nach dem Willen der Börsenaufsicht Security and Exchange Commission ihre Eingaben wie zum Beispiel Quartals- und Jahresberichte künftig auch auf Websites veröffentlichen können. Die Kommission verabschiedete mit 5 zu 0 Stimmen einen Plan, der 60 Tage lang öffentlich kommentiert werden kann, bevor sie ihn endgültig absegnet, teilt die SEC mit. Nach den bisher geltenden Vorschriften müssen die meldepflichtigen Stellungnahmen und Berichte auf Papier oder, falls die Aktieninhaber einverstanden sind, begrenzt per E-Mail eingereicht werden.

Nach dem von der SEC vorgeschlagenen Modell "Notice and Access" soll ein Unternehmen seine Berichte auf einer Website veröffentlichen können und eine "Notice of Electronic Proxy Materials" als Postkarte an die Aktieninhaber verschicken, aus der der Ort hervorgehen soll, an dem die Berichte verfügbar sind, sowie eine gebührenfreie Telefonnummer, unter der die Aktionäre Kopien der Berichte auch in gedruckter Form bestellen können. Die Kommission will durch das geplante Verfahren den Unternehmen Kosten ersparen. (anw)