US-Gericht: Besitz von GerÀten zum illegalen Digital-TV-Empfang nicht strafbar
Die Satelliten-TV-Firma DirecTV ist seit einiger Zeit Ă€uĂerst aktiv, um den illegalen Empfang ihrer Digital-TV-Aussendungen zu verhindern -- alleine wegen des Besitzes dazu geeigneter GerĂ€te kann aber niemand verklagt werden.
Die Satelliten-TV-Firma DirecTV [1] ist seit einiger Zeit Ă€uĂerst aktiv, um den illegalen Empfang ihrer Digital-TV-Aussendungen zu verhindern -- so reichte sie etwa Klagen gegen HĂ€ndler [2] ein, die gecrackte SmartCards und GerĂ€te zum Umkodieren der Karten vertrieben. Auch mit spektakulĂ€ren technischen Aktionen ging DirecTV bereits 2001 gegen Schwarzseher vor [3].
Nun entschied ein US-Gericht allerdings, dass DirecTV in seiner Kampagne gegen Schwarzseher etwas zu weit gegangen ist: Klagen gegen Personen, denen lediglich der Besitz von GerĂ€ten oder Karten nachgewiesen werden konnte, die zum illegalen Empfang genutzt hĂ€tten werden können, sind nicht zulĂ€ssig. DirecTV muss fĂŒr eine Klage zumindest nachweisen, dass dieses Equipment auch tatsĂ€chlich zum Empfang von Satelliten-TV-Signalen, fĂŒr deren Nutzung die User nicht autorisiert waren, eingesetzt wurde.
Die AnwĂ€lte der Electronic Frontier Foundation (EFF), die gemeinsam mit dem Center for Internet and Society (CIS) Beschuldigte in den DirecTV-Verfahren unterstĂŒtzt [4], jubelte: "Solch eine Entscheidung sagt, dass man beweisen muss, jemand hat etwas Falsches getan -- nur der Besitz eines Produkts besagt noch nicht, dass man etwas Falsches getan hat." Ein Urteil mit einem Ă€hnlichen Tenor erging bereits 1984 beim obersten US-Bundesgericht im berĂŒhmten Sony-Betamax-Fall: Der Vertrieb von Videorecordern wurde damals entgegen dem Willen der Filmindustrie erlaubt. Die Hersteller von GerĂ€ten könnten nicht dafĂŒr verantwortlich gemacht werden, dass ihre GerĂ€te, auĂer fĂŒr den eigentlichen legalen Zweck, auch fĂŒr die Erstellung illegaler Kopien eingesetzt werden können.
DirecTV sieht die jetzige Entscheidung allerdings gelassen; die Entscheidung werde keine Auswirkung auf die bereits laufenden FĂ€lle haben, da man die Nutzung der GerĂ€te zum illegalen Empfang des TV-Signals nachweisen werde. Immerhin aber einigte man sich mit der EFF, kĂŒnftig die Kampagne gegen Schwarzseher etwas zurĂŒckzufahren -- Klagen alleine wegen des Besitzes von SmartCard-ProgrammiergerĂ€ten wird es nicht mehr geben, erklĂ€rte die EFF. (jk [5])
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[2] https://www.heise.de/news/Pay-TV-Sender-startet-Massenklage-gegen-Produktpiraten-42763.html
[3] https://www.heise.de/news/Pay-TV-Sender-schiesst-Piratenkarten-ab-33417.html
[4] http://www.directvdefense.org/
[5] mailto:jk@heise.de
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