US-Gesetz gegen "Verleitung zu Copyright-Verletzungen" auf dem Weg

Ein im US-Senat eingebrachtes Gesetz soll besonders P2P-Firmen, mit deren Software gegen das Copyright verstoßen werden könne, für Urheberrechtsverletzungen haftbar machen.

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Von
  • JĂĽrgen Kuri

Der Inducing Infringement of Copyrights Act of 2004 (S.2560) ist nun auf den US-Gesetzgebungsweg gebracht: Ursprünglich sollte der Gesetzentwurf zur Haftbarkeit bei "Verleitung zu Copyright-Verletzungen" bereits in der vergangenen Woche in den US-Senat eingebracht werden, dies wurde aber noch einmal bis zu dieser Woche aufgeschoben. US-Senator Orrin Hatch, Vorsitzender des Justizausschusses des Senats, ist Autor des Gesetzentwurfs, mit dem er erreichen will, dass jeder, der bewusst Copyright-Verletzungen ermöglicht oder dazu verleitet, juristisch für die dadurch entstandenen Schäden zur Verantwortung gezogen werden kann. Hatch begründet den Vorstoß nun zur offiziellen Vorlage des Gesetzentwurfs im Senat damit, dass in Tauschbörsen Kinder zu Rechtsverletzungen verleitet würden, was nicht hinnehmbar sei.

Prominente Unterstützer des Gesetzentwurfs sind unter anderem Thomas Daschle, Führer der Demokraten im Senat, und Bill Frist, Führer der republikanischen Senats-Mehrheit. Bereits am Wochenende hatte sich die Electonic Frontier Foundation (EFF) besorgt über die Initiative von Hatch gezeigt und auf den Gesetzestext verwiesen, den die Rechtsprofessorin und Online- sowie Urheber-Rechtsexpertin Susan Crawford veröffentlichte. Danach soll jeder, der bei der Copyright-Verletzung "aids, abets, induces, counsels, or procures" (hilft, Beihilfe leistet, verleitet oder sie vermittelt) für die Folgen haftbar zu machen sein.

Die Bürgerrechtler hatten befürchtet, nicht nur Hersteller von P2P-Software, sondern auch Hersteller von Geräten, die zum Kopieren urheberrechtlich geschützten Materials genutzt werden können, wären von dem Gesetz betroffen, erhielte es denn Rechtskraft. Dies weist Hatch aber zurück: Das Gesetz solle die so genannte Sony-Betamax-Entscheidung des obersten US-Bundesgerichts nicht ersetzen oder einschränken. In dem Urteil hatte der Supreme Court festgelegt, dass man keine Beihilfe zu einer Urheberrechtsverletzung leisten könne, wenn man nicht direkt daran beteiligt sei. Nur, weil ein Gerät neben seinem eigentlichen Zweck auch zu Rechtsverletzungen genutzt werden könne, dürfe man den Hersteller nicht für solche Anwendungen haftbar machen.

Hatch will mit dem Gesetzentwurf aber erreichen, dass etwa Hersteller von P2P-Software wie Grokster oder Streamcast Networks für die seiner Ansicht nach wissentlich von ihnen in Kauf genommenen Urheberrechtsverletzungen, die mit ihrer Software begangen würden, haftbar gemacht werden können. Dies war der Musikindustrie vor Gericht bislang nicht gelungen: In einem noch laufenden Verfahren hatte ein Gericht schon einmal bestimmt, dass die beiden Firmen nicht dafür verantwortlich gemacht werden könnten, wenn User mit ihrer Software das Recht verletzten. Dies soll sich durch den Gesetzentwurf von Hatch nun ändern. (jk)