US-Grenze: Handy-Durchsuchungen nur mit richterlicher Genehmigung

US-Grenzbeamte müssen vor der Durchleuchtung von Mobiltelefonen einen Durchsuchungsbefehl einholen. Das entschied ein US-Bundesgericht.

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Reisende mit Brille spricht mit einem unformierten Beamten der US Customs and Border Patrol auf einem Flughafen

(Bild: CBP)

Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Andreas Knobloch

Ein Bundesbezirksgericht in New York hat entschieden, dass US-Grenzbeamte einen Gerichtsbeschluss einholen müssen, bevor sie die Mobiltelefone oder andere elektronische Geräte von US-Amerikanern und internationalen Reisenden beim Überschreiten der US-Grenze durchsuchen. Das Urteil vom 24. Juli, über das das Techportal TechCrunch berichtet, stellt die langjährige Rechtsauffassung der US-Regierung infrage, wonach US-Grenzbeamte ohne richterliche Genehmigung auf die Geräte von Reisenden zugreifen dürfen. Die Entscheidung des Bezirksgerichts gilt für den gesamten östlichen Distrikt von New York, zu dem mit dem John F. Kennedy (JFK) International Airport einer der wichtigsten Flughäfen der Vereinigten Staaten gehört.

Das Gerichtsurteil bezieht sich auf einen Strafprozess um den US-Bürger Kurbonali Sultanov. Dem war im Jahr 2022 von Grenzbeamten am JFK-Flughafen das Mobiltelefon abgenommen worden und er wurde aufgefordert, sein Passwort einzugeben. Nachdem die Beamten ihm erklärten, er habe keine Wahl, folgte Sultanov der Aufforderung. Später beantragte er die Unterdrückung des bei der Telefondurchsuchung gesicherten Materials, bei dem es sich angeblich um Material über sexuellen Kindesmissbrauch handelte, wie TechCrunch schreibt. Die Durchsuchung verletze seine Rechte aus dem vierten Verfassungszusatz, argumentierte Sultanov. Dieser verbietet unangemessene Durchsuchungen und Beschlagnahmen und legt die Anforderungen für die Ausstellung von Durchsuchungsbefehlen fest.

Normalerweise müssen die Strafverfolgungsbehörden einen Richter von einem ausreichenden Verdacht überzeugen, um die Durchsuchung eines Mobilgerätes zu rechtfertigen. An der Grenze allerdings macht die US-Regierung einzigartige Befugnisse und Befugnisse geltend, wie eben die Durchsuchung von Geräten ohne eine solchen richterlichen Durchsuchungsbefehl. "Die US-Grenze ist ein rechtlich unklarer Raum, in dem internationale Reisende fast kein Recht auf Privatsphäre haben und in dem auch Amerikaner mit aufdringlichen Durchsuchungen konfrontiert werden können”, schreibt TechCrunch. Kritiker halten diese Praxis seit Jahren für verfassungswidrig. Die U.S. Customs and Border Protection (CBP), die für die Grenzsicherung zuständige Behörde, hat nach eigenen Angaben im Jahr 2023 mehr als 41.700 Geräte von internationalen Reisenden durchsucht.

In dem nun ergangenen Urteil folgt der Richter zum Teil der Argumentation des Angeklagten, wonach die Durchsuchungen an der Grenze auch gegen den Ersten Verfassungszusatz verstoßen. Dieser schützt unter anderem die Rede- und Pressefreiheit. Die Durchsuchungen stellten demnach ein "unangemessen hohes" Risiko einer abschreckenden Wirkung auf Presseaktivitäten und Journalisten beim Grenzübertritt dar. Das Gericht teile "die Bedenken [der Gruppen] hinsichtlich der Auswirkungen der Durchsuchung elektronischer Geräte ohne Durchsuchungsbefehl an der Grenze auf andere durch den ersten Verfassungszusatz geschützte Freiheiten – die Rede-, Religions- und Vereinigungsfreiheit", so der Richter.

Zielpersonen der politischen Opposition (oder ihre Kollegen, Freunde oder Familien) müssten "nur einmal durch einen internationalen Flughafen reisen, damit die Regierung ungehinderten Zugang zu dem 'intimsten Fenster in das Leben einer Person' erhält", sagte der Richter aus einem früheren Urteil des Obersten Gerichtshofs der USA zum Datenschutz bei Mobiltelefonen zitierend. Bürgerrechtsgruppen lobten das Urteil.

Im Falle Sultanovs entschied das Gericht zwar, dass die Durchsuchung von dessen Mobiltelefon ohne Durchsuchungsbefehl verfassungswidrig war. Es kam jedoch zu dem Schluss, dass die Regierung zum Zeitpunkt der Durchsuchung in gutem Glauben gehandelt hatte, und wies Sultanovs Antrag auf Unterdrückung der Beweise auf seinem Telefon ab.

(akn)