US-Justizministerium: Microsoft in vier Punkten schuldig

Die Ankläger im Microsoft-Prozess haben gestern ihre mit Spannung erwartete Stellungnahme bei Richter Jackson eingereicht.

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Von
  • Holger Bleich

Die Ankläger im Microsoft-Prozess haben gestern ihre mit Spannung erwartete Stellungnahme bei Richter Jackson eingereicht. Darin werfen sie dem Software-Konzern insgesamt vier Verstösse gegen das US-amerikanische Kartellrecht vor.

Microsoft habe Marktbarrieren für Mitbewerber aufgebaut, sein Betriebssystem-Monopol zur Unterstützung anderer Produkte missbraucht, illegale Exklusivverträge abgeschlossen und Netscape daran gehindert, seine Software an die Konsumenten zu verteilen. Diese Anklagepunkte sind allesamt nicht neu, werden aber nun durch Richter Jacksons "Findings of Fact" gestützt. Die Anwälte des Justizministeriums erklären, Microsoft habe damit gegen die ersten beiden Paragrafen des Kartellgesetzes ("Sherman Act") verstossen. Paragraf eins verbietet eine Beschränkung des Wettbewerbs durch Kartellbildungen, Paragraf zwei stellt die Monopolisierung des Handels unter Strafe.

Die Stellungnahme wurde gemäß Richter Jacksons Zeitplan fristgerecht abgegeben und reizte den maximal erlaubten Umfang von 70 Seiten voll aus. Bill Gates' Rechtsabteilung hat nun bis zum 17. Januar Zeit, auf die Vorwürfe zu reagieren.

Unterdessen forciert Vermittler Richard Posner das Tempo in den parallel laufenden Verhandlungen um eine aussergerichtliche Einigung: Allein für die nächsten zwei Wochen hat er drei Termine in Chicago angesetzt. Beobachter halten die Chancen für ein schnelles Ergebnis jedoch für gering. "Die Gegner machen keine Anstalten, sich einander zu nähern", berichtet das Wall Street Journal. (hob)