US-Kryptobeschränkungen verfassungswidrig

Ein US-Berufungsgericht hat ein Urteil bestätigt, das die Exportbeschränkung für ein Verschlüsselungsprogramm als verfassungswidrig befunden hatte.

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Von
  • Norbert Luckhardt

Ein US-Berufungsgericht hat am Donnerstag das Urteil eines Bezirksgerichts bestätigt, das US-Exportbeschränkungen für ein Verschlüsselungsprogramm als verfassungswidrig befunden hatte. Professor Daniel Bernstein hatte gegen US-Behörden geklagt, die ihm verboten, selbstentwickelte Kryptographie im Internet zu veröffentlichen. Wie viele andere Güter und Technologien, die sowohl zivil als auch militärisch einsetzbar sind, unterliegt Verschlüsselungssoftware der Rüstungsexportkontrolle.

Das Gericht sieht in Quelltexten (Source Code) für Computerprogramme jedoch eine Sprache, die Programmierer zur Weitergabe ihrer wissenschaftlichen Ideen verwenden. Die US-Regierung dürfe Äußerungen in dieser Sprache nicht von vornherein beschränken. Das Publikationsverbot verletze Bernsteins verfassungsmäßiges Recht auf freie Meinungsäußerung (free speech).

Unmittelbare Auswirkungen hat das Urteil zwar nur für Professor Bernstein, aber das Verfahren, das sich seit 1995 durch etliche Instanzen windet, gilt als Richtschnur für jegliche Krypto-Beschränkungen. Die Entscheidung könnte vielleicht sogar zur Sicherheit von Verschlüsselungsprogrammen beitragen, indem es Firmen zunehmend zur Offenlegung der Quelltexte veranlaßt, um beim Export den Schutz der freien Meinungsäußerung beanspruchen zu können. Gerade bei Krypto-Software sind "Open Sources" sehr hilfreich, um Sicherheitslücken zu vermeiden oder zu erkennen. (nl)