US-Musikindustrie verklagt Studenten wegen Tauschbörsen
Der Musikindustrie-Lobbyverband RIAA hat eine Klage gegen vier Studenten eingereicht, die P2P-Netzwerke auf ihrem Campus betrieben haben, darunter den Erfinder des Flatlan-Netzes.
Vor wenigen Tagen hatte die Musikindustrie noch in mehr als 20 LĂ€ndern UniversitĂ€ten vor der Tauschbörsen-Nutzung ihrer Studenten gewarnt [1]. Nun beweist die Recording Industry Association of America (RIAA [2]), dass sie sich nicht mit solchen Mahnungen begnĂŒgen will. Der Lobbyverband verklagte vier Studenten an drei verschiedenen US-UniversitĂ€ten. Den Betroffenen wird vorgeworfen, innerhalb der lokalen Campus-Netzwerke Tauschbörsen eingerichtet und damit den Austausch urheberrechtlich geschĂŒtzten Materials ermöglicht zu haben. RIAA-PrĂ€sident Cary Sherman erklĂ€rte dazu: "Das Gericht hat entschieden, dass Napster illegal war und es geschlossen. Diese Systeme sind ebenso illegal. Wie Napster schaden sie KĂŒnstlern, Musikern und Komponisten."
Betroffen von der Klage ist unter anderem ein Informatikstudent namens Aaron Sherman vom polytechischen Institut Rensselaer [3]. Ins Visier der RIAA geriet Sherman dadurch, dass er seit Mai 2000 ein Tauschsystem namens Flatlan entwickelte und einen Flatlan-Server fĂŒr seine UniversitĂ€t betrieb. Im Unterschied zu Napster benötigen Flatlan-Nutzer keine zusĂ€tzliche Software zum Austausch von Dateien. Zu Start eines Netzwerks ist lediglich ein Server nötig, der im lokalen Netzwerk nach freigegebenen Windows-Verzeichnissen sucht. Die darin vorgefundenen Dateien werden indiziert, abfragen lĂ€sst sich der Index ĂŒber ein Web-Interface.
Aaron Shermans Website Flatlan.com [4] ist inzwischen nicht mehr erreichbar. Googles Cache-Kopie verzeichnet jedoch Flatlan-Systeme an acht US-UniversitĂ€ten. In einem Aufsatz [5] zur Funktion des Flatlan-Systems erklĂ€rt Sherman zudem, allein im Netzwerk seiner UniversitĂ€t seien durchschnittlich eine Million Dateien zum Tausch freigegeben gewesen. Wörtlich heiĂt es zu diesen Dateien: "Zwar werden urheberrechtlich geschĂŒtzte Werke ĂŒber das Netzwerk zum Tausch angeboten, doch es gibt auch viele Dateien, die von Studenten erstellt wurden und zur freien Verbreitung gedacht sind." Die RIAA verlangt in ihrer Klage die maximale Schadensersatzsumme von 150.000 US-Dollar pro unberechtigt zum Tausch angebotenem Werk. (Janko Röttgers) / (jk [6])
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[2] http://www.riaa.org
[3] http://www.rpi.edu
[4] http://www.flatlan.com
[5] http://www.cs.rpi.edu/tr/02-11.doc
[6] mailto:jk@heise.de
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