US-Regeln für Netzneutralität in Kraft

Gegen den Widerstand der Netzbetreiber sind in den USA neue Regeln für Netzneutralität in Kraft getreten. Der Streit über die von der FCC durchgesetzte Richtlinie ist damit aber noch nicht ausgestanden.

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Tom Wheeler

Der FCC-Vorsitzende Tom Wheeler hat die neue Netzneutralitäts-Richtlinie gegen den Widerstand der Industrie durchgesetzt.

(Bild: dpa, Shawn Thew)

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In den USA sind am Freitag die von der Regulierungsbehörde FCC erlassenen Regeln für Netzneutralität in Kraft getreten. Kurz zuvor hatte ein US-Bundesgericht den Antrag des Branchenverbands CTIA und anderer abgewiesen, die Umsetzung der Richtlinie bis zur Klärung des laufenden Rechtsstreits zu untersagen. Mit der neuen Richtlinie unterwirft die FCC das Internet den gleichen strengen Regeln wie Telefonnetze. Gegen die Auflagen gibt es heftigen Widerstand von Seiten der Telekommunikationsbranche.

Netzneutralität

Netzneutralität bedeutet, dass Inhalte im Internet gleichberechtigt ihren Weg finden. Vor allem Provider und Carrier wollen aber beispielsweise für Videos extra zu bezahlende Überholspuren einbauen. Für User entstünde ohne Netzneutralität ein Zweiklassen-Internet.

Ende Februar hatte die FCC das Regelpaket trotz des heftigen Widerstands aus der Industrie verabschiedet. Das Internet wird damit der “Bestimmung II” des US-Telekommunikationsgesetzes von 1934 unterworfen, die für wichtige Infrastrukturen wie Telefonnetze gilt und der Regulierungsbehörde mehr Eingriffsmöglichkeiten bietet.

Im Einzelnen untersagt die FCC den Netzbetreibern, legale Inhalte, Anwendungen oder Dienste zu blockieren oder auszubremsen. Zudem verpflichtet die neue Regelung die Provider zu mehr Transparenz, was zum Beispiel Netzqualität, Preise und mögliche Bandbreitenbegrenzungen angeht. "Angemessenes Netzwerkmanagement" bleibt dabei erlaubt. Es soll Zugangsanbietern ermöglichen, die Netze effizient zu verwalten, soll aber nicht dem reinen Geschäftszweck dienen.

Gegen die Netzneutralitätsauflagen der FCC hatten zahlreiche US-Unternehmen und Verbände geklagt. Diese Verfahren sind noch anhängig. Mit einem Eilantrag hatte die Branche zuletzt versucht, die Umsetzung der Richtlinien bis zur Klärung der Rechtsstreitigkeiten vom US-Berufungsgericht in Washington aussetzen zu lassen. Das Gericht sah dafür zwar keine ausreichende Grundlage, will die zugrundeliegende Klage aber schnell prüfen. (vbr)