US-Regierung fordert von EU "faire Behandlung" für Microsoft

US-Diplomaten äußerten "ernste Besorgnis" über das EU-Wettbewerbsverfahren; Microsoft konnte derweil in den USA keinen Gerichtsbeschluss zur Herausgabe von Sun-, IBM-, Novell- und Oracle-Dokumenten erreichen, die für den Fall wichtig sein sollen.

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Von
  • Jürgen Kuri

Die US-Regierung hat in einem Memorandum bei der EU-Kommission darum nachgesucht, Microsoft im laufenden Streit um die Kartellrechtsauflagen in Europa fair zu behandeln. Amerikanische und europäische Diplomaten bestätigten laut der New York Times und dem Wall Street Journal, dass in einem Schreiben an die EU-Kommission "substanzielle Befürchtungen" geäußert würden. Diese bezögen sich auf Beschwerden Microsofts, dass die EU-Kommission dem Konzern die Möglichkeit zu einer fairen und ausreichenden Verteidigung verweigert habe. Auch habe die EU-Kommission mit Microsoft-Konkurrenten in dem Fall kollaboriert und dem Konzern Zugang zu wichtigen Dokumenten verweigert, die für die Verteidigung wichtig sein könnten. Bereits Ende vergangenen Jahres hatte Microsoft in den USA eine Lobby-Kampagane gestartet, um die US-Regierung zu einer direkten Unterstützung im EU-Wettbewerbsverfahren zu veranlassen.

Seit dem gestrigen Donnerstag findet in Brüssel eine zweitägige Anhörung statt, nach der von der Kommission entschieden werden soll, ob Microsoft wegen Nicht-Einhaltung der Produktauflagen eine weitere Strafe droht. EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes hatte mit einer täglichen Strafe von 2 Millionen Euro gedroht, sollte Microsoft die Auflagen nicht richtig erfüllen. Die EU-Kommission hatte den Software-Giganten vor rund zwei Jahren nicht nur zu einer Strafe von 497 Millionen Euro wegen Wettbewerbsverletzung verurteilt, sondern auch zur Lieferung einer Windows-Version ohne Media Player und der Offenlegung der Schnittstellen für die Kommunikation mit Windows-Servern. Microsoft zahlte wie vorgesehen die Strafe, klagte aber vor dem EU-Gericht erster Instanz gegen die Entscheidung der Kommission – das Hauptsacheverfahren ist noch nicht abgeschlossen, eine Aussetzung der Produktauflagen bis dahin lehnte das Gericht aber ab. Um die Einhaltung der Auflagen, besonders die Dokumentation der Protokollschnittstellen, gibt es eine heftige Auseinandersetzung zwischen der EU-Kommission und Microsoft, die zu der nun laufenden Anhörung führte.

Das Memo der US-Regierung ist laut Informationen aus diplomatischen Kreisen in dieser Woche über US-Botschaften in Europa an die EU-Mitgliedsstaaten und an die Kommission verteilt worden. Auch haben US-Diplomaten die Büros von drei EU-Kommissaren aufgesucht; Jonathan Todd, Sprecher der Wettbewerbskommissarin, bestätigte gegenüber der New York Times, dass sie sich auch mit Mitarbeitern von Neelie Kroes getroffen und das Schreiben diskutiert haben. Todd lehnte aber einen weiteren Kommentar dazu ab. Ein US-Offizieller meinte allerdings, man interveniere nicht für Microsoft, sondern wolle lediglich sicherstellen, dass alles korrekt abläuft. Microsoft selbst erklärte, man habe keine Kenntnis über diese Angelegenheit.

Derweil musste Microsoft in den USA eine Niederlage auf einem Nebenkriegsschauplatz des EU-Verfahrens einstecken. Microsoft wollte durch die Beantragung einer gerichtlichen Verfügung Sun, IBM, Oracle und Novell zwingen, interne Gesprächsprotokolle auszuhändigen: Diese sollten belegen, dass die Brüsseler Behörde "unangemessene" Kontakte zwischen dem zur Überprüfung der Auflagenerfüllung eingesetzten technischen Bevollmächtigten und Firmen, die in Konkurrenz zu Microsoft stehen, begünstigt habe. Eine kalifornische US-Bundesrichterin wies den Antrag zurück; sie stimmte Eingaben von Sun und Oracle zu, Microsofts Begehren abzulehnen. Die Richterin betonte laut US-Medien, das Gericht gehe von der Neutralität der EU-Kommission und der Generaldirektion Wettbewerb aus. Die EU-Kommission spiele zudem in dem Verfahren nicht die Rolle einer feindlichen Partei, wie Microsoft behaupte; dies ergebe sich aufgrund des Zivilrechtssystems in Europa, dessen Charakter sich vom US-Justizsystem unterscheide. (jk)