US-Sender klagen gegen Gebühren für Internet-Radios

Radio-Stationen in den USA klagen gegen Lizenzgebühren, die sie für zusätzliche Webcast-Angebote zahlen sollen.

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Von
  • Jürgen Kuri

Die National Assoication of Broadcasters (NAB), die CBS-Tochter Infinity Broadcasting und einige andere Stationen haben vor einem Bezirksgericht in Pennsylvania eine Klage gegen Lizenzgebühren für Internet-Radios eingereicht.

Aulöser des Streits ist ein Beschluss des Coypright Office, in den USA für alle Fragen des Urheberrechts und der Copyright-Lizenzen zuständig. Darin legte die Behörde Anfang Dezember fest, dass Internet-Radios an die Musikindustrie Lizenzgebühren zahlen müssen. Zuvor hatten Radiostationen, die eine so genannte Statutory License nach dem Digital Millenium Copyright Act (DCMA) für Radioprogramme per terrestrischer oder Kabel-Ausstrahlung besaßen, für zusätzliche Webradio-Angebote keine weiteren Lizenzgebühren bezahlt.

Nach dem Beschluss des Copyright Office müssten die Stationen für die zusätzlichen Webcast-Angebote nun jedoch weitere Gebühren zahlen – denn eine durch die amerikanische Regulierungsbehörde FCC lizenzierte Radiostation sei bei der digitalen Übertragung nicht vom Urheberrecht der Coypright-Inhaber ausgenommen, die über die Aufführung ihrer Werke mittels digitaler Medien entscheiden könnten. Einige Stationen, die nur per Streaming Media im Internet arbeiten, leisten bereits Abgaben an die Musikindustrie. Das Copyright Office legte allerdings in seiner Entscheidung nicht die Höhe der zu zahlenden Lizenzgebühren fest. Dies sollten die Musikindustrie und die Sender unter sich aushandeln.

Die Klage der Radiostationen und ihrer Lobby-Vereinigung richtet sich nun auch grundsätzlich gegen den Beschluss der Behörde. Die NAB hatte bereits nach Bekanntwerden der Copyright-Office-Entscheidung erklärt, dass "diese Entscheidung Bundesgesetzen und den Absichten des Kongresses widerspricht, die im Copyright-Gesetz zum Ausdruck kommen". In der Klageschrift betonen die Radiostationen nun, ihrer Ansicht nach sei der Beschluss des Copyright Office eine Überschreitung der Befugnisse der Behörde. Die Entscheidung sei "willkürlich, ein Missbrauch von Machtbefugnissen und daher ungültig".

Die Kläger äußern in dem Dokument weiter die Ansicht, die Entscheidung "könne die Fähigkeit der Radio-Industrie schwer beeinträchtigen, mit der modernen Technik Schritt zu halten." Träten die durch das Copyright Office erlassenen Bestimmungen in Kraft, würde dies die zusätzlichen Angebote von normalen Radio-Programmen über das Internet abwürgen. Sprecher des Copyright Office wiesen die in der Klageschrift geäußerten Vorwürfe bereits zurück und zeigten sich zuversichtlich, dass die Entscheidung auch vor Gericht Bestand haben werde. (jk)