US-Unterhaltungsindustrie will Verfahren gegen Morpheus & Co. beschleunigen

Die US-amerikanische Musik- und Filmindustrie wird im Verfahren gegen drei P2P-Tauschbörsen ungeduldig.

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Die US-amerikanische Unterhaltungsindustrie wird im Verfahren gegen drei P2P-Tauschbörsen ungeduldig. Nun haben die Motion Picture Association of America (MPAA), die Recording Industry Association of America (RIAA) und die National Music Publishers Association (NMPA) ihrerseits eine Eingabe an den U.S. Federal District Court in Los Angeles gemacht, um das Verfahren gegen KaZaA, Grokster und StreamCast zu beschleunigen. Zuvor hatten sich die Entwickler der Tauschbörse Morpheus, StreamCast, an das Gericht gewandt, es möge entscheiden, dass ihre Software nicht gegen Copyright-Bestimmungen verstößt. Sie meinen, die Verbreitung von Morpheus sei legal, weil sie für legale Verwendung geeignet sei. StreamCast könne die unterschiedliche Verwendung der Software nicht kontrollieren oder unterbinden.

Diesem Anliegen stellen sich die drei Verbände der US-Unterhaltungsindustrie mit einer Batterie von Argumenten entgegen. Sie meinen, bei KaZaa, Grokster und Morpheus handele es sich um rechtsverletzende Plattformen, auf denen populäre Musikstücke und Filme getauscht werden könnten, ohne das die Rechteinhaber für die Nutzung abgegolten würden. Die Nachfolger der seinerzeit erfolgreichen Tauschbörse Napster hätten mit der gleichen Technik angefangen und mit Absicht auf die Kundschaft der mittlerweile geschlossenen Tauschplattform spekuliert. Zudem sei die Verteidigung ähnlich aufgebaut wie die der Napster-Anwälte.

Die Tauschbörsen würden auf dieser Basis viel Geld verdienen. Dabei seien sie sich über die "massiven Copyrightverletzungen" sehr wohl bewusst. Obwohl die Betreiber der Börsen das Gegenteil behaupteten, seien sie technisch sehr wohl in der Lage, gegen diese vorzugehen. Dies zeige das Beispiel der Tauschbörse Morpheus, die im Februar aus dem FastTrack-Netzwerk ausgesperrt worden war.

Mark Litvack, Vizepräsident der MPAA meint, die Tauschbörsen würden virtuellen Ladendiebstahl begehen und sich auf Kosten der Urheberrechtsinhaber massiv bereichern. Ihr Geschäftsmodell basiere auf dem von Napster und Aimster, meint Matt Oppenheim von der MPAA. Die "Machenschaften" der Tauschbörsen sollen durch Aussagen von Gutachtern aufgedeckt werden, darunter die von Leonard Kleinrock, der als einer der "Väter des Internet" gilt. Er soll dem Gericht erläutern, wie Tauschbörsen funktionieren und wie es ihnen möglich sein soll, Copyrightverletzungen zu unterbinden. (anw)