US-Verbot von Internet-Pornographie gestoppt

Ein Urteil des Bezirksrichters Lowell Reed in Philadelphia hat verhindert, daß der Child Online Protection Act (COPA) wie geplant am 1.

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Von
  • Axel Kossel

Ein Urteil des Bezirksrichters Lowell Reed in Philadelphia hat verhindert, daß der Child Online Protection Act (COPA) wie geplant am 1. Februar in Kraft trat. Das Gesetz, das US-Präsident Bill Clinton im vergangenen Oktober abgezeichnet hatte, sah für Betreiber kommerzieller Web-Seiten, die "für Minderjährige schädliches Material" anbieten, Strafen von bis zu 50 000 US-Dollar und sechs Monate Haft vor. Als schädlich werden Bilder, Tonaufnahmen oder Schriften definiert, "die einem lüsternen Interesse an Nacktheit, Sex und Ausscheidungen dienen". Als Beispiele sind "echte oder nachgestellte sexuelle Handlungen" und die "anstößige Zurschaustellung von Geschlechtsteilen" genannt, sofern sie keinen "literarischen, künstlerischen, politischen oder wissenschaftlichen Wert" für Minderjährige besitzen.

Gegen das Gesetz hatten die American Civil Liberties Union und siebzehn Online-Anbieter geklagt. Sie hielten es trotz der klaren Definition für zu vage und befürchteten, daß das Gesetz nicht nur auf Porno-Sites angewendet werden könne. Richter Reed begründete sein Urteil damit, daß es für die Minderjährigen vielleicht schädlich sei, wenn man ihnen bis zum Erreichen der Volljährigkeit die Rechte des Ersten Verfassungszusatzes (Recht auf Meinungs- und Redefreiheit) zu ihrem eigenen Schutz teilweise vorenthalte.

COPA ist eine auf kommerzielle Web-Seiten beschränkte Version des Communications Decency Act (CDA), der im Juni 1997 vom Obersten US-Gerichtshof als Verstoß gegen den Ersten Verfassungszusatz abgelehnt wurde. Jerry Berman, Direktor des Center of Democracy and Technology in Washington hofft, daß der Kongreß nun endlich begreift, daß er keine Gesetze verabschieden kann, ohne die Natur des Cyberspace zu verstehen. Noch ist offen, ob die US-Regierung das Urteil des Bezirksgerichts akzeptieren oder wie beim CDA in Berufung gehen wird. (ad)