US-Ärztevereinigung empfiehlt implantierbare RFID-Chips

Der Ethikrat der American Medical Association hat grundsätzlich nichts gegen den Einsatz von Funkchips bei Patienten einzuwenden. Allerdings müssten dabei auch datenschutzrechtliche und medizinische Risiken beachtet werden.

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Der Ethikrat der US-amerikanischen Ärztevereinigung American Medical Association (AMA) hat in einem Bericht (Doc-Datei) keine grundlegenden Einwände gegen die Implantierung von RFID-Chips zur Kennzeichnung von Patienten. Die Funkchips steigerten die Sicherheit und Effizienz der Behandlung und könnten dazu genutzt werden, einen sicheren Zugang zu Patientendaten zu bekommen. Allerdings müsse das Einverständnis der Patienten vorausgesetzt werden sowie die Einhaltung von Sicherheitsstandards und Datenschutzvorschriften. Der Bericht wurde auf dem jährlichen Treffen der AMA in Chicago nun angenommen.

Passive RFID-Chips seien vor allem als Implantante für Menschen geeignet, die unter chronischen Krankheiten leiden oder denen medizinische Geräte wie Schrittmacher oder Gefäßstützen eingesetzt wurden, meint der Ethikrat. Es gehe unter anderem darum, Patienten im Notfall schnell zu identifizieren und ihnen geeignete Hilfe zukommen zu lassen. Die RFID-Chips hätten ungefähr die Größe eines Reiskorns und würden mit Hilfe einer Injektionsspritze innerhalb von weniger als einer Minute unter die Haut implantiert, schildert der Bericht. Als daraus resultierende mögliche medizinische Risiken wird aufgeführt, dass sie möglicherweise schwer zu entfernen seien, durch den Körper wandern und elektronische Interferenzen auslösen könnten. Zudem gebe es noch keine Erkenntnisse über Wechselwirkungen mit Medikamenten.

Schwerer wiegen in dem Bericht allerdings die datenschutzrechtlichen Bedenken. Die Mediziner müssten versichern, dass die Patientendaten vertraulich behandelt werden. Dabei geht es darum, dass die Menschen nicht in Gefahr geraten, aufgrund aufgedeckter Daten sozial diskriminiert zu werden oder ihren Versicherungsschutz zu verlieren. Da die Sicherheit von RFID-Chips noch nicht gewährleistet sei, verlange die US-amerikanische Aufsichtsbehörde Food and Drug Administration (FDA), dass die Chips keine ausführlichen Daten, sondern lediglich einen Identifizierungscode enthalten, der mit einem Datensatz in einer Datenbank verbunden sei.

Die rechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz von RFID-Chip zur Identifizierung von Patienten sind in den USA bereits Ende 2004 gelegt worden. Seinerzeit hat die FDA einen Funkchip zugelassen, der persönliche Daten eines Patienten enthält und ihm aufgeklebt wird. Etwas früher genehmigte die Behörde den Einsatz des implantierbaren VeriChip der Firma Applied Digital Solutions. Bis Ende 2006 wurde dieser 222 Patienten eingepflanzt. (anw)