USA: 300.000 Hobbypiloten registrieren ihre Drohnen

Seit dem 21. Dezember 2015 müssen Hobbypiloten in den USA ihre kleinen unbemannten Flugobjekte registrieren. Nun hat die Luftfahrtbehörde erste Zahlen veröffentlicht. Bei einer Registrierung bis zum 20. Januar konnten Piloten mit einer Belohnung rechnen.

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Drohne

(Bild: DJI)

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Die US-Luftfahrtbehörde (FAA) hat einen ersten Zwischenstand für die Registrierungspflicht von kleinen unbemannten Flugobjekten (UAS bzw. UAV) wie etwa Drohnen und Modelflugzeuge herausgegeben. In den ersten 30 Tagen seit der Registrierungspflicht haben rund 300.000 Hobbypiloten ihre Fluggeräte registriert. Über die tatsächliche Zahl der registrierten Drohnen sagt die Zahl indes nichts aus, da jeder Pilot gleich mehrere Geräte unter der selben Registrierungsnummer anmelden kann.

Jeder Pilot erhält eine Nummer, die er auf seinen Flugobjekten anbringen muss.

(Bild: FAA)

Seit dem 21. Dezember 2015 müssen Hobbypiloten in den USA ihre Drohnen und Modellflugzeuge registrieren. Die FAA hatte all jenen, die ihre Fluggeräte in den ersten 30 Tagen seit Inkrafttreten der neuen Vorschriften registrieren, eine Rückzahlung der Registrierungsgebühr versprochen. 5 US-Dollar müssen Hobbypiloten eigentlich für die Registrierung zahlen. Die ersten 300.000 Piloten werden also ihr Geld zurückbekommen.

Der Verkehrsminister der Vereinigten Staaten, Anthony Foxx, zeigte sich erfreut, dass die Öffentlichkeit auf die Registrierungspflicht reagiert habe. Seine Behörde beobachte eine kontinuierliche Steigerung der Registrierungen.

Die Registrierungspflicht betrifft kleine Fluggeräte wie etwa ferngesteuerte Hubschrauber, die mehr als 250 Gramm und maximal 25 kg wiegen. Sie gilt für drei Jahre. Alle UAS, die nach dem 21. Dezember 2015 erworben wurden, mussten schon vor ihrem ersten Flug registriert werden. Hobbypiloten, die schon vor dem 21. Dezember 2015 eine zivile Drohne oder andere kleine Flugobjekte besaßen, sollen ihre Fluggeräte spätestens bis zum 19. Februar registrieren. Dann endet die Schonfrist und Hobbypiloten ohne Registrierung müssen mit einer Strafe rechnen.

Bisher gilt die Registrierungspflicht nur für Hobby-Drohnen. Die FAA arbeitet aber bereits an einem Registrierungssystem für kommerziell genutzte Drohnen. Dieses soll nun laut FAA am 21. März kommen.

Damit die neuen Vorschriften richtig umgesetzt werden, wurde eine App entwickelt. B4UFLY warnt zum Beispiel vor Flugverbotszonen.

(Bild: FAA)

Um Hobbypiloten das Fliegen von kleinen unbemannten Flugobjekten unter den neuen Vorschriften zu erleichtern, hat die Luftfahrtbehörde Anfang 2016 eine App herausgegeben. B4UFLY soll Hobbypiloten unter anderem anzeigen, wo sie ihre Flugobjekte fliegen lassen dürfen oder welche Einschränkungen in bestimmten Zonen gelten. (kbe)