USA: Rettungsorganisation scheitert mit Klage gegen Drohnenverbot

Die US-Flugbehörde meint, Drohnen dürften nur hobbymäßig genehmigungsfrei fliegen. Gegen eine bloße Rechtsmeinung sei eine Klage aber unzulässig, meint das Gericht.

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Keine Klarheit über die rechtliche Situation von Flugdrohnen in den USA bringt eine aktuelle Gerichtsentscheidung eines Bundesberufungsgerichts im District of Columbia. Die Flugsicherheitsbehörde FAA ist der Auffassung, dass nur Hobbyflieger unbemannte Modellluftfahrzeuge fliegen dürfen, ohne eine Genehmigung einzuholen. Eine Rettungsorganisation wurde per E-Mail aufgefordert, keine Flugdrohnen mehr einzusetzen. Eine Klage dagegen ist gescheitert, weil die E-Mail nach Meinung des Gerichts nur eine Behördenmeinung, nicht aber eine Entscheidung mit entsprechenden Rechtsfolgen darstellt.

Texas EquuSearch ist eine wohltätige Nichtregierungsorganisation (NGO). Sie ist auf Suche und Rettung vermisster Personen spezialisiert und hat nur wenige Mitarbeiter. Texas EquuSearch setzt auf ein Heer Freiwilliger, die in der Regel ihre Ausrüstung selbst mitbringen. Das mag ein Pferd sein, ein Helikopter, ein Sonarboot, eine Hundestaffel oder eben eine Flugdrohne.

1981 hat die FAA das Rundschreiben 91-57 abgefasst (PDF). Es ist eine Schreibmaschinenseite lang und stellt fünf "Operating Standards" für den Betrieb von Modellluftfahrzeugen auf. Eine davon ist konkret: Keine Flüge über 400 Fuß über Boden, und sollte sich ein Flugplatz innerhalb von drei Meilen (inzwischen fünf Meilen) befinden, soll dessen Betreiber kontaktiert werden. 2007 stellte die FAA klar, dass sie diese Standards nur auf Hobbyisten anzuwenden gedenkt.

Alle anderen zivilen Benutzer brauchen eine Genehmigung, die mit Aufwand und hohen Kosten verbunden ist. Bisher gibt es einige Hundert Genehmigungen für Polizeibehörden, eine für Flüge über arktischen Gewässern und eine für den Ölkonzern BP in Alaska. Die FAA verlangt, dass eine Drohne nur von zwei speziell ausgebildeten Personen gemeinsam und ausschließlich in Sichtweite betrieben werden darf. 2012 hat das US-Parlament die FAA damit beauftragt, bis 2015 neue Regeln auszuarbeiten. Dieses Jahr sollen sechs Testgebiete für Flugdrohnen in Betrieb gehen.

Texas EquuSearch steht vor dem Problem, dass plötzlich und in kurzer Zeit Rettungsaktionen durchgeführt werden müssen. Wer wo was macht, kann nicht im Voraus geplant werden. Auch wenn die FAA angibt, eventuell innerhalb einiger Stunden Genehmigungen ausstellen zu können, scheint das Verfahren für die Rettungsorganisation kaum darstellbar.

Ein AeroVironment Qube wie ihn ein Sheriff in Nord Dakota einsetzt.

(Bild: AeroVironment)

Im Detail festzustellen, welche Fluggeräte in welchem Gebiet von welchem freiwilligen Pilotenpaar eingesetzt werden könnten und wie diese Personen ausgebildet sind, dauert schon einmal seine Zeit. Das zu dokumentieren, einzureichen und auf eine Entscheidung zu warten ebenso. Bis dahin ist die Sonne womöglich untergegangen. Zudem dürften sich wohl keine Personen im Freien aufhalten, was die Arbeit der Suchtrupps behindert.

Der Organisation war das Wohl der Vermissten wichtiger. Drohnen kamen zum Einsatz, was den Unmut der FAA erregte. Denn selbst wenn ein Hobbyflieger sein grundsätzlich legales Fluggerät im Rahmen einer organisierten Personensuche einsetzt, handelt es sich aus Behördensicht nicht mehr um ein reines Freizeitvergnügen. Texas EquuSearch wurde per E-Mail angewiesen, weitere Drohnenflüge zu unterlassen.

Dagegen klagte die Rettungsorganisation. Sie wollte unter anderem wissen, ob die FAA überhaupt verbieten darf, dass unbezahlte Freiwillige mit Flugdrohnen nach Vermissten suchen. Auch die Ratio, dass Hobbyflüge erlaubt, Rettungseinsätze aber genehmigungspflichtig sind, sollte überprüft werden. Dazu kam die Frage, ob die FAA so nahe über dem Boden überhaupt Zuständigkeit genießt.

Doch am Freitag hat das Bundesberufungsgericht des District of Columbia die Klage zurückgewiesen. Die E-Mail des FAA-Inspektors war laut Gericht "kein formeller Unterlassungsbefehl, der die endgültige Entscheidung der Behörde" darstelle. Es seien keine juristischen Folgen des Schreibens aufgezeigt worden. Daher sei es nicht Aufgabe des Gerichts, eine bloße Rechtsmeinung der Behörde zu überprüfen, "selbst wenn diese Meinung Folgen für die (betroffene) Partei" habe. Die FAA hat eine Stellungnahme veröffentlicht.

Der Fall heißt Texas EquuSearch Mounted Search and Recovery Team, et al., v.
Federal Aviation Administration, U.S. Court of Appeals for the District of Columbia Circuit, Docket-No. 14-1061.

(ds)