USA verklagen Google wegen Behinderung des Wettbewerbs bei Online-Werbung

Google soll das Geschäft der Werbevermittlung zwangsweise verkaufen. So wollen Regierungen der USA und mehrerer US-Staaten Googles Monopol brechen.

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Schriftzug "Google" an Glasfassade eines Bürogebäudes

(Bild: Daniel AJ Sokolov)

Lesezeit: 3 Min.

"Nach gewissenhafter Sichtung der Beweise haben wir festgestellt, dass Googles geplante Übernahme Doubleclicks den Wettbewerb wahrscheinlich nicht reduzieren wird." So irrte sich die US-Wettbewerbsbehörde FTC im Jahr 2007. Die FTC gab Google grünes Licht für den Doubleclick-Deal. Inzwischen dominiert Google den Online-Werbemarkt mindestens dreifach: durch Google Ads bei Software für Werbetreibende, durch die Reklamebörse Google AdX, und auf Seiten von Webseiten- und App-Betreibern durch den Adserver DFP (Doubleclick for Publishers).

Jetzt verklagen die US-Regierung und acht Staaten Google, mit dem Ziel, dessen Marktmacht zu brechen. Der Datenkonzern soll seit Jahren den Werbemarkt manipulieren, mögliche Mitbewerber gezielt aufkaufen, und andere Maßnahmen setzen, um Wettbewerb in allen Teilen der Online-Werbekette zu verhindern. Mit Erfolg. Googles Marktanteil liegt bei über 90 Prozent, heißt es in der 150-seitigen Wettbewerbsklage, die am Dienstag in Virginia erhoben wurde.

Diese Marktmacht schade sowohl den Werbetreibenden, die zu viel zahlen müssten, als auch den Betreibern jener Webseiten und Apps, auf denen die Werbung läuft – sie bekämen zu wenig Geld dafür. Dazwischen profitiere Google und nehme sich durchschnittlich 35 Prozent in Form mehrerer Gebühren.

Mit dem gefährlichsten Mitbewerber, Facebook-Betreiber Meta Platforms, habe Google einen Pakt geschlossen, um wettbewerbliches Verhalten zu verhindern. Nur mit dem zweitgrößten, Amazon, sei das nicht wirklich gelungen.

Die Klage zitiert wiederholt aus internen Google-Dokumenten, die zeigen sollen, dass Google absichtlich den Wettbewerb unterminiert hat. Die Forderung: Das Gericht soll Google zwingen, die Werbebörse AdX, den Werbeserver DFP sowie den Dienst Google Ad Manager zu verkaufen.

Der Datenkonzern verweist darauf, dass die Übernahmen von Doubleclick und Admeld von Aufsichtsbehörden untersucht und genehmigt wurden. Diese jetzt rückgängig zu machen, würde zu weniger Innovation und höheren Gebühren führen. Gleichzeitig nehme der Wettbewerb zu; Google verweist auf Amazon, Apple, Tiktok und die von Microsoft zugekaufte Reklameplattform Xandr.

Die Vorbringen der neuen Klage seien zum Teil deckungsgleich mit den "fehlerhaften" Argumenten in einer Ende 2020 angestrengten Werbekartell-Klage von sechzehn US-Staaten gegen Google (Texas et al v. Google, US District Court Eastern Texas, Az. 4:20-cv-00957). Tatsächlich hat das dortige Gericht Teile der Klage abgewiesen.

Nicht abgewiesen (aber auch noch nicht bestätigt) hat das texanische Gericht einige Vorwürfe, die sich auch in der neuen, in Virginia eingebrachten Klage finden, darunter das sogenannte Projekt Bernanke, bei dem sich Google in Werbeplatzauktionen selbst bevorzugt haben soll, sowie die wettbewerbsrechtswidrige Ausnutzung seiner besonderen Marktmacht.

Das neue Verfahren heißt USA et al v. Google und ist am US-Bundesbezirksgericht für das östliche Virginia unter dem Az. 1:23-cv-00108 anhängig. Kläger sind das US-Bundesjustizministerium sowie die Regierungen der Staaten Virginia, Kalifornien, Colorado, Connecticut, New Jersey, New York, Rhode Island und Tennessee. Sie haben ein Geschworenenverfahren beantragt.

Juristisch bemüht die Klage vor allem das Kartellgesetz Sherman Act. Google habe gleich vierfach dagegen verstoßen: Es habe rechtswidrig den Ad-Server-Markt, den Werbebörsenmarkt und den Markt für Werbenetze monopolisiert; darüber hinaus habe Google durch die verpflichtende Verknüpfung der eigentlich separaten Angebote DFP und AdX gegen das Gesetz verstoßen. Als fünfter Klagepunkt wird rechtswidrige Schädigung der Vereinigten Staaten behauptet, weil auch US-Behörden Werbung schalten.

(ds)