Googles Werbekartell: Das behaupten die klagenden US-Staaten

Auf 130 Seiten werfen zehn US-Staaten Google zahllose vorsätzliche Verstöße gegen Wettbewerbs- und Verbrauchschutzrecht vor. Da braut sich etwas zusammen.

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(Bild: Daniel AJ Sokolov)

Lesezeit: 9 Min.
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"Google hat wiederholt und schamlos Kartellrecht und Verbraucherschutzgesetze gebrochen. Sein modus operandi ist, zu monopolisieren und die Tatsachen zu verdrehen", heißt in der Einleitung einer Kartellrechtsklage vom Mittwoch, "Google nutzt seine Machtposition auf allen Seiten des Marktes für Online-Werbung, um Wettbewerber rechtswidrig auszuschließen. Außerdem behauptet es kühn, dass 'wir Ihre persönlichen Daten nie an irgendjemanden verkaufen werden', obwohl das gesamte Businessmodell zielgerichtete Werbung ist."

Mit der am Mittwoch bei einem US-Bundesbezirksgericht eingebrachten Klageschrift, verklagen zehn US-Staaten Google wegen Missbrauchs seines Werbemonopols samt Insider Trading mit Werbeflächen sowie Bildung einer Art Kartell mit Facebook. Google stellt das in Abrede, eine Stellungnahme Facebooks liegt noch nicht vor.

Die Schilderung beginnt 2008, kurz nachdem die Wettbewerbsbehörde FTC Google grünes Licht für die Übernahme des Online-Werbedienstleisters DoubleClick gegeben hatte. Google soll gegenüber der FTC und dem US-Parlament gemachte Versprechen bald gebrochen haben. Seither deale Google auf allen Seiten des Marktes: Bei Werbetreibenden, die Gebühren zahlen müssen, bei Betreibern von Webseiten und Apps, die ebenso Gebühren zahlen müssen, und bei der Abwicklung der Werbeverträge über eine Börse, wo noch höhere Gebühren anfallen.

Auf solchen Werbebörsen bieten Werbetreibende in Echtzeit für die Anzeige ihrer Reklame in Browsern und Apps der Enduser. Zunächst habe Google Webseitenherausgebern untersagt, mit mehr als einer Börse zusammenzuarbeiten. Weil das die Einnahmen der Webseiten schmälerte, fanden sie einen anderen Weg: Header Bidding.

Bei Header Bidding eröffnet nicht ein Werbeserver sondern ein JavaScript im Browser des Users mehreren Werbebörsen die Möglichkeit, für die Werbeflächen zu bieten. Der Werbeserver des Webseitenbetreibers (in der Regel der Google Ad Manager) hat dann Nachrang. Für die Webseitenbetreiber war das lukrativ, doch Google habe seine Felle davonschwimmen sehen

Seither soll Google mit hohem Aufwand und Erfolg gegen Header Bidding ankämpfen. Zunächst gestattete es den Einsatz mehrerer Werbebörsen – soll aber insgeheim seine eigene Börse gewinnen haben lassen, selbst wenn ein fremdes Gebot höher war.