USA vs. Megaupload: Gericht gibt Kim Dotcoms Vermögen nicht frei

Ein US-Berufungsgericht hat einen Antrag Kim Dotcoms abgelehnt, auf sein Vermögen zugreifen zu dürfen, das seit viereinhalb Jahren beschlagnahmt ist.

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USA vs. Megaupload: Gericht gibt Kim Dotcoms Vermögen nicht frei

(Bild: Twitter / Kim Dotcom)

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Der Internet-Unternehmer Kim Dotcom und seine Geschäftspartner kommen weiterhin nicht an ihr Vermögen heran, das auf Geheiß der US-Regierung in Neuseeland und Hongkong beschlagnahmt wurde. Ein Bundesberufungsgericht in Virginia lehnte einen Antrag Dotcoms auf Freigabe ab, da er sich als Flüchtling der Strafverfolgung entziehe (US v. Finn Batato, Fourth Circuit Court of Appeals, 15-1360). Dotcoms Anwälte hatten argumentiert, ein US-Gericht könne nicht über Vermögen im Ausland verfügen; auch sei Dotcom kein Flüchtling, denn er sei noch nie in den USA gewesen. Dem wollte nur einer von drei Richtern folgen.

Dotcom wird unter anderem Verschwörung zu Urheberrechtsverletzungen und Geldwäsche vorgeworfen, die er mit Hilfe seiner Hostingplattform Megaupload begangen haben soll. Diese wurde im Januar 2012 geschlossen, Dotcoms Vermögen auf Geheiß des FBI beschlagnahmt. Im Dezember 2015 entschied ein neuseeländisches Gericht, Dotcom könne an die USA ausgeliefert werden. Über einen Einspruch des gebürtigen Kielers soll am 29. August ein Gericht entscheiden.

Dotcom gibt sich in einem Tweet optimistisch. Neuseeland werde ihn nicht an die USA ausliefern. Die USA seien ein Land mit korrupten Politikern und aufgetakelten Gerichten. Im Januar 2017 soll Megaupload 2.0 ans Netz gehen, verkündete Dotcom vor kurzem. Er kann gegen die jüngste Gerichtsentscheidung noch Einspruch erheben, darüber haben er und seine Anwälte noch nicht entschieden.

(anw)