USK: Rückgang bei Anzahl der Spiele

2006 hatte die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle weniger Spiele zu prüfen und verweigerte mehr Titeln die Jugendfreigabe als im Vorjahr.

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Von
  • Herbert Braun

Die seit 1994 tätige USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) verzeichnet in ihrer Jahresstatistik 2006 einen leichten Rückgang der Zahl der geprüften Spiele: Nach dem massiven Anstieg 2005 auf 2686 Titel waren es diesmal nur 2607. PC-Spiele (1277) und Konsolen (1115) sind von dem Rückgang gleichermaßen betroffen.

Bei den Konsolen hat Sony klar die Nase vorn: Die PSP zog mit 173 Titeln an Nintendo DS (166) und Xbox 360 (149) vorbei. Den Spitzenplatz behauptet aber nach wie vor die betagte PS2, auch wenn die Zahl der Neuerscheinungen von 438 auf 331 sank; die PS3 spielt mit 14 Titeln dagegen noch kaum eine Rolle. Für die Wii prüfte die USK bereits 88 Spiele.

PC- und Konsolenspieler haben ganz unterschiedliche Vorlieben, was das Genre angeht: 60 Prozent der 200 beliebtesten Konsolentitel haben ihre Wurzeln am Spielautomaten: Baller-, Renn-, Sport-, Jump&Run- und Geschicklichkeitsspiele zählen dazu. Auf dem PC beschäftigen sich dagegen über zwei Drittel der Spieler mit Strategie, Rollenspielen, Simulationen und Ego-Shootern.

Eltern sollten vor allem PC-Spiele im Auge behalten: Mehr als jeder vierte der 200 bestverkauften Titel ist nicht für Kinder unter sechzehn Jahren geeignet, elf Prozent sind ausschließlich für Erwachsene. Dagegen sind zwei Drittel aller Konsolenspiele ohne jede Altersbeschränkung freigegeben. Insgesamt erhielten 46 Spiele keine Jugendfreigabe – sechs mehr als im Vorjahr.

Die USK geriet in der jüngsten Debatte um ein Verbot von "Killerspielen" durch Bayerns Innenminister Günther Beckstein, seinen niedersächsischen Kollegen Uwe Schünemann und den Kriminologen Christian Pfeiffer selbst in die Kritik: Das Alterkennzeichnungs- und Prüfsystem der Unterhaltungssoftware-Selbstkontrolle (USK) funktioniere nicht, hierzulande würden blutrünstige Spiele für Jugendliche freigegeben, lauteten die Vorwürfe. Die USK wies dies als Verleumdung zurück und sprach einer Kampagne gegen die Organisation.

Seit dem Inkrafttreten des neuen Jugendmedienschutzrechts ist die USK im Rahmen der so genannten "Ko-Regulierung" eine staatlich beaufsichtigten Einrichtung zur Selbstkontrolle des Jugendschutzes bei Spielen durch Herstellerorganisationen. Die Gremien zur Selbstkontrolle sowie die staatliche Kommission für Jugendmedienschutz, die als Akkreditierungs- und Aufsichtsgermium für die Ko-Regulierung funigert, sind mit den Bestimmungen im Jugendschutzgesetz (JuSCHG) und Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ( JMStV) eingeführt worden, die nach langen Debatten in Folge des Erfurter Amoklaufs zum 1. April 2003 in Kraft traten.

Nach dem Jugendschutzgesetz müssen beispielsweise auch Computerspiele wie zuvor Kino- und Videofilme mit einer Altersfreigabe gekennzeichnet sein; alle neuen Medien, auch Internet-Seiten, können zudem künftig auf den Index gesetzt werden und damit Sperrungsverfügungen unterliegen. Erweitert und verschärft wurden außerdem die Verbote für schwer jugendgefährdende Medien. Der Jugendmedienschutzstaatsvertrag verpflichtet Anbieter von "Telemedien" unter anderem, Jugendschutzbeauftragte zu bestellen oder sich an eine Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle anzuschließen und lizenzierte Filterprogramme einzusetzen, um Kindern und Jugendlichen den Zugang zu pornographischen, aber auch allgemein "entwicklungsbeeinträchtigenden" Inhalten zu verwehren. (heb)