Uber in Kalifornien zu Millionenstrafe verurteilt

7,3 Millionen US-Dollar Strafe muss das Startup Uber zahlen, weil es seinen Informationspflichten gegenüber einer kalifornischen Aufsichtsbehörde nicht nachkam. Uber will das anfechten.

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Uber

(Bild: dpa, Christoph Dernbach/Archiv)

Lesezeit: 2 Min.

Die kalifornische Aufsichtsbehörde California Public Utilities Commission (CPUC) hat eine Strafe in Höhe von 7,3 Millionen US-Dollar gegen das US-Startup Uber verhängt. Uber hatte eine Frist zur Einreichung von Informationen an die Behörde verstreichen lassen. Das Unternehmen hat nun 30 Tage Zeit, fehlende Daten nachzureichen und die Strafe zu zahlen. Ansonsten droht der Entzug der Betriebsgenehmigung in Kalifornien.

Bereits im September 2013 hatte die Behörde Uber sowie andere ähnliche Dienstleister binnen einer Jahresfrist um Daten gebeten, unter anderem zur Zahl der Unfälle, zu Fahrtanfragen und tatsächlich erteilten Fahrten. Die Informationen dienten laut Behörde zur Prüfung, ob etwa die Beförderungen diskriminierungsfrei angeboten werden und gesetzlichen Sicherheitsstandards genügen. Uber hatte wohl als einziges Unternehmen nur unzureichende Informationen geliefert.

Ein Sprecherin von Uber bezeichnete die Entscheidung laut Bericht der LA Times als sehr enttäuschend. Zugleich kündigte sie an, dass Uber die Entscheidung anfechten wolle. Ihr Unternehmen habe der Behörde bereits ein substanzielles Maß an Informationen geliefert und wolle die Privatsphäre der Fahrer nicht kompromittieren.

Die Entscheidung ist nicht das einzige Ungemach, das Uber in seinem Heimatland ins Haus steht: So stemmt sich das Unternehmen etwa gegen eine mögliche Sammelklage von Uber-Fahrern in Kalifornien – im Raum steht die Frage, ob die Fahrer Angestellten-Status haben sollten.

Auch außerhalb der USA polarisiert das Unternehmen: In Frankreich etwa hat das Unternehmen Anfang Juli seinen mit Taxis konkurrierenden Vermittlungsdienst UberPOP nach heftigen Protesten und Übergriffen auf Uber-Fahrzeuge ausgesetzt. Das französische Verfassungsgericht muss über die Gültigkeit des dort verhängten Verbotes für den Dienst entscheiden. In Deutschland hat Uber UberPOP bereits Ende Mai aufgegeben und versucht sich nun mit Uber X, einem Dienst für lizenzierte Mietwagen samt Fahrer mit Personenbeförderungsschein. (axk)