Universal Music gewinnt Rechtsstreit um Downloaderlöse

Das ehemalige Label des US-Rappers Eminem wollte von dessen jetziger Plattenfirma Universal einen höheren Anteil, scheiterte aber vor Gericht.

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Das Bundesbezirksgericht im kalifornischen Los Angeles hat entschieden, dass dem ehemaligen Label des US-Rappers Eminem, F.B.T. Productions, keine höheren Anteile am Online-Verkauf von dessen Musik zusteht. F.B.T. wollte als Rechteinhaber für ältere Songs des Musikers den für Lizenzgeschäfte vereinbarten Satz von 50 Prozent statt dem bei CD-Verkäufen üblichen Anteil von 12 Prozent bei Universal, der jetzigen Plattenfirma Eminems, einklagen. Es handelt sich um eine Summe von 1,47 Millionen Dollar (über 1 Million Euro).

Eminem selbst war nicht in den Fall eingebunden, hätte aber mit 40 Prozent der erstrittenen Summe rechnen können. Mit Spannung wurde die Entscheidung von anderen Musikern und Managern erwartet, da es auch für sie um viel Geld geht. Die Frage von Online-Erlösen ist bei vielen Plattenverträgen nicht enthalten, da das Downloadgeschäft sich erst in den vergangenen Jahren rasant entwickelt hat.

Immerhin bekam F.B.T. in dem Verfahren eine Summe von 159.000 US-Dollar zugesprochen, da Universal Rechenfehler bei der Auszahlung unterlaufen seien. Dies hatte Universal bereits vorab eingeräumt. (jes)